Antikes Gräberfeld offenbart Mängel d hess. Archäologie

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Walter Franke
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Antikes Gräberfeld offenbart Mängel d hess. Archäologie

Beitrag von Walter Franke » 03.06.2010 06:10

Antikes Gräberfeld offenbart Mängel der hessischen Archäologie

Geländebegeher entdeckt unbekanntes antikes Gräberfeld in der Wetterau – die Denkmalschutzbehörde reagiert statt mit Freude, mit Amtsjuristen – Funde sind weiterhin der Witterung und den Raubgräbern ausgesetzt.

Der Geländebegeher Michel Gehrking aus Seligenstadt entdeckte 2007 bei einer Geländeprospektion in der Wetterau – der genaue Ort wird aus Furcht vor illegalen Raubgräbern geheim gehalten – ein Gräberfeld aus der merowingischen Zeit (um 500 – 600 n. Chr.)

Vier Besonderheiten weißt das Gräberfeld auf und dürfte einmalig auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sein:

1. Es scheint nicht „altberaubt“ - zu Beginn der Christianisierung wurden die meisten heidnischen Begräbnisstätten wegen der wertvollen Grabbeigaben geplündert.
2. Offenbar liegen hier Angehörige einer sozialen Oberschicht begraben.
3. Diese Bestattungsform findet sich sonst nur noch in einem äußerst kleinen Raum in der Wetterau und fehlt im Norden Hessens völlig.
4. Das Gräberfeld ist als einziges in Hessen noch komplett erhalten und nicht wie alle anderen durch Bebauung bereits gestört.

Gehrking hat die meisten Funde die sich in der „Pflugschicht“ befanden, bereits geborgen. In die vom Pflug noch nicht zerstörten Bereiche der Gräber, die als geschützte Bodendenkmäler gelten, hat er bei der Fundbergung nicht eingegriffen.
Ordnungsgemäß hat er die Funde dokumentiert, Fundmeldungen erstellt, die Koordinaten erfasst und alle Funde dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) gemeldet, das in Folge bisher untätig blieb.

Doch jetzt entbrennt der Streit um die Grabbeigaben, die Gehrking nicht geborgen hat, weil er sonst die wichtigen archäologischen Funde aus ihrem Kontext gerissen hätte. Das Denkmalschutzgesetz verbietet – zu Recht –eine Fundbergung im ungestörten Boden. Gehrking ist laut Gesetz der Entdecker des Gräberfeldes und hat somit Anspruch auf die Hälfte der Funde. Die andere Hälfte gehört dem Grundstückseigentümer, so besagt es der
§ 984 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Man nennt dies die Hadrian’sche Fundteilung, die auf den römischen Kaiser Hadrian zurückgeht. Da der Fundkomplex wegen seiner archäologischen und wissenschaftlichen Bedeutung zusammenbleiben soll – so wollen es sowohl Gehrking als auch das LfDH – müsste das Land Hessen die Hälfte des Fundes ankaufen.

In England wäre dies kein Problem, erst Ende 2009 wurden an den Entdecker eines herausragenden archäologischen Fundes sowie an den Grundstückseigentümer zusammen 1,1 Millionen Pfund ausgezahlt. Während man in England für den Fall der Fälle also vorgesorgt hat und das Geld für die Ankäufe durch eine Lotterie, der Heritage Lottery Funds (www.hlf.org.uk), aufbringt, lebte man in Hessen unbeschwert „ins Blaue“ und machte sich keine Gedanken woher im Falle X das Geld für den Ankauf kommen sollte.
Wohlgemerkt, dass hessische Denkmalschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1974, steht somit für 36 Jahre Tatenlosigkeit im Amt.

Statt wenigstens jetzt richtig zu reagieren und das nötige Geld zu besorgen flüchtet man sich beim ansonsten untätigen LfDH in eine teuere juristische Auseinandersetzung mit dem Entdecker. Dabei müsste noch nicht einmal der gesamte Fundkomplex aufgekauft werden, weil der Grundstückseigentümer praktischerweise das Land Hessen selbst ist. Sogar einen Präzedenzfall gibt es, den das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf im Jahre 1998 zu Gunsten des Entdeckers entschieden hat.

Trotz eindeutigen OLG-Urteils versucht das LfDH weiter von der eigenen Untätigkeit abzulenken und stürzt sich lieber in ein langwieriges, juristisches Abenteuer mit ungewissen Ausgang und hohen Kosten für den durch die Wirtschaftskrise sowieso schon arg gebeutelten Steuerzahler.

Das Gräberfeld bleibt unausgegraben, die wertvollen Funde zerfallen in der Erde. Die Raubgräber werden sich nicht ewig aufhalten lassen.
Ein unhaltbarer Zustand. Es wird Zeit, dass die Wissenschaftsministerin für eine schnelle und zielgerichtete Entscheidung sorgt und die Gelder für die Grabung im Haushalt bereit stellt.

Geld das sicher gut angelegt ist, denn das Römerschlachtfeld in Kalkriese oder die Himmelsscheibe von Nebra zeigen sehr deutlich welchen Wirtschaftfaktor herausragende archäologische Funde für die unmittelbare Region bedeuten können. Die Funde des Gräberfeldes in einem Museum präsentiert, würden für die Wetterau ein Plus in der Fremdenverkehrswerbung bedeuten. Das Verhalten des LfDH steht im Widerspruch zur groß angelegten Aktion „ArchäologieLandschaft Wetterau“.
Das Geld für den Ankauf könnte mit ein bisschen guten Willen sicher auch von der Hessenlotterie und/oder aus den Gewinnen der öffentlich-rechtlichen Sparkassen aufgebracht werden.

Seit der Meldung des Fundortes erfuhr Gehrking neben einem anfänglichen Lob das Gegenteil von vertrauensbildenden Maßnahmen durch das LfDH. So kämpft er seitdem auch vergeblich um eine Erweiterung seiner Nachforschungsgenehmigung, die andere Geländebegeher ohne Probleme erhalten haben.

Jeder Tag der Verzögerung vergrößert die Gefahr, dass das Gräberfeld von Raubgräbern entdeckt wird, während sich die Denkmalschutzbehörde im juristischen Ränkespiel übt. Das wäre das Ende für die wissenschaftliche Auswertung und das Aus für eine einmalige Chance für die Wetterau.

Zur Durchsetzung seiner Rechtsansprüche hat Gehrking nun den auf diesem Gebiet bereits erfahrenen Rechtsanwalt Peter Hofmann von der Rechtsanwaltskanzlei Hofmann – Beck in Schweinfurt eingeschaltet und Klage eingereicht. Hofmann hat bereits die Ansprüche bei einem vergleichbaren Gräberfeld in Zeuzleben bei Werneck in Unterfranken gegen den Freistaat Bayern gerichtlich durchzusetzen gewusst.


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Archaeos
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Re: Antikes Gräberfeld offenbart Mängel d hess. Archäologie

Beitrag von Archaeos » 03.06.2010 13:40

Was soll dieser Artikel eigentlich? Um was geht es eigentlich in diesem Artikel?

Zunächst mal stellt sich die Frage, wer einen Besitzanpruch auf die Hälfte des noch in der Erde verborgenen Grabmobiliars angemeldet hat? Michel Gehrking? Wer ist dieser Michel Gehrking überhaupt? Ein Schatzsucher oder Sondengänger oder ein ehrenamtlicher Denkmalpfleger?

So lange sich die mutmaßlichen Gräber in situ in der Erde befinden, so lange stellt sich die Frage der Besitzverhältnisse ohnehin nicht. Ausser einer imminenten Gefahr durch den Pflug oder durch ein Bauvorhaben an der Stelle gibt es keinen vernünftigen und zwingenden Grund, eine Ausgrabung dort vorzunehmen! Damit wäre das Thema eigentlich vom Tisch.

Nein, jetzt wird eine Bedrohung durch den "natürlichen Verfall" und durch mögliche Raubgräber künstlich heraufbeschworen, um so eine "Notausgrabung" oder "Rettungsgrabung" zu bewirken. Ziel dieses Manövers: In den Genuß der Hälfte des Wertes der Funde zu langen. :shock: :shock:

Der Begriff "Geländebegeher" ist m.E. sehr undurchsichtig. Ist Gehrking anerkannter ehrenamtlicher Mitarbeiter des LDA? Wenn die Oberflächenfunde bei der Ausübung einer "ehrenamtlichen Tätigkeit" getätigt wurden, dann ist dies aus Idealismus, ohne jeglichen pekuniären Hintergedanken geschehen, und ohne die Hoffnung, sich an möglichen Funden zu bereichern, sondern mit dem Ziel, der Wissenschaft aus Interesse an der Sache weiterzuhelfen. Folglich sind die Funde in Ausübung einer offiziellen, gemeinnützlichen Tätigkeit getätigt worden.

Ehrenamtliche Helfer, egal in welchem Tätigkeitsbereich, können folglich keine Besitzansprüche anmelden. Würde ein Gericht dieser abstrusen Forderung Gehrkings' (?) nachgeben, dann könnten demnächst sämtliche Finder von neuentdeckten archäologischen Fundstellen Besitzansprüche auf das eventuell in der Erde verborgene Mobiliar erheben. Dann könnten selbst Archäologen in Hessen oder NRW, die bei einer Grabung einen Goldschatz finden, einen Besitzanspruch auf "ihre" Finderhälfte anmelden können. Total verrückt!

Mit diesem Artikel sieht der neutrale Beobachter, um was es den so genannten "Geländebegehern" um Walter Franke geht: um GELD! Leuten mit einer solchen Mentalität würde ich jedenfalls nie mehr eine Nachforschungsgenehmigung erteilen. In der Hinsicht stimme ich den hessischen Kollegen Archäologen voll zu!
André Schoellen

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 03.06.2010 15:38

André,

wie in allen Deine Postings bei denen es um bundesdeutsches Recht geht, machst Du auch hier mehr als deutlich, dass Du davon nicht den Schimmer einer Ahnung hast.

Deshalb werde ich hier nicht weiter darauf eingehen.

Geländebegeher ist die offizielle Bezeichung für ehrenamtliche Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, die als Scherbenleser oder als Sondengänger unterwegs sind.

Viel Spaß noch

Walter

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 03.06.2010 19:30

Walter Franke hat geschrieben: Geländebegeher ist die offizielle Bezeichung für ehrenamtliche Mitarbeiter des Landesamts für Denkmalpflege Hessen, die als Scherbenleser oder als Sondengänger unterwegs sind.
Na denn, hier die Begriffserklärung des Ehrenamtes auf Wikipedia:
Ein Ehrenamt im ursprünglichen Sinn ist ein ehrenvolles und freiwilliges öffentliches Amt, das nicht auf Entgelt ausgerichtet ist. Man leistet es für eine bestimmte Dauer regelmäßig im Rahmen von Vereinigungen, Initiativen oder Institutionen und kann in einigen Fällen dazu verpflichtet werden. Ein Ehrenamt wird unter Umständen auch aberkannt. Für ehrenamtliche Tätigkeit fällt in manchen Fällen eine Aufwandsentschädigung an. Heute wird „Ehrenamt“ zunehmend gleichbedeutend mit Begriffen wie „Freiwilligenarbeit“ oder „Bürgerschaftliches Engagement“ verwendet.
Ein totaler Widerspruch mit den materiellen Besitzansprüchen des so genannten "Ehrenamtlichen" Michel Gehrking. :idea:
Die Schatzsucherszene gibt ihre wahre Gesinnung preis :profitorientiert und eigennützig
Und sie ist im Begriff, sich selber zu Grunde zu richten, ohne das Mitwirken der Happah .... :D

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 04.06.2010 10:47

Was mich in diesem Thread mit Titel "Antikes Gräberfeld offenbart Mängel d hess. Archäologie" anwidert ist, die Tatsache, dass ausgerechnet ein Vertreter der "Schatzsuche" sich anmaßt, die Arbeit und die Vorgehensweise eines Denkmalamts zu kritisieren, jemand der eine Aktivität vertritt, welche per se in höchstem Maße denkmalschädigend ist.

Den Denkmalämtern obliegt nun mal per Gesetz die Verwaltung und der Schutz der Bodendenkmäler. Wann, wo und wie gegraben wird (oder auch nicht), darüber haben ausschließlich die Denkmalämter zu entscheiden. Dass man mit der einen oder anderen Entscheidung der Ämter nicht einverstanden sein muss, ist jedermanns gutes Recht. Hier aber wird die Fachkompetenz der Mitarbeiter des Hessischen Denkmalamts angezweifelt. Das geht eindeutig zu weit. Wenn man den Artikel hinterfragt, geht es jedoch einzig und allein um die finanziellen Interessen eines so genannten "Ehrenamtlichen", welcher wohl den Begriff "Ehrenamt" mit "Eigennutz" verwechselt hat.

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 06.06.2010 18:55

Siehste Andre, aus den selben Sympathiegründen wie ich sie Dir gegenüber verspüre konnte ich mich auch zu keinem Vertrag überreden lassen!
Der Ton macht eben viel Musik. Vielleicht fallen Dir in dieser Woche ja doch
noch andere Gründe ein die vielleicht zu solch einem Standpunkt führen.
Wenn nicht dann ist jeder weitere Kommentar sinnlos!
Viele meiner sonstigen Funde habe ich im übrigen den jeweiligen Museen geschenkt! Habe noch einen schönen Abend - oder auch nicht!
Gruß
Gehrking

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 07.06.2010 11:07

Drachentöter hat geschrieben: Siehste Andre, aus den selben Sympathiegründen wie ich sie Dir gegenüber verspüre konnte ich mich auch zu keinem Vertrag überreden lassen!
Wäre "Antipathiegründe" nicht der geeignetere Begriff :?:
Drachentöter hat geschrieben: ... Viele meiner sonstigen Funde habe ich im übrigen den jeweiligen Museen geschenkt! ...
Auch die wertvollsten? Oder nur den Schrott?
Obwohl Schenkungen lobenswert sind, ist es mit dem Schenken von Bodenfunden an Museen nicht getan. Damit kauft man seine "Seele" nicht frei. :wink:
Besitzansprüche anmelden bei ehrenamtlicher Aktivität, wie ist dies zu vereinbaren??? Dazu hast Du Dich noch nicht geäussert. :oops: :oops:

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 07.06.2010 17:34

Hallo Andre, das mit der Sympathie war schlichte Ironie!

Die anderen Gründe liegen in einem Telefonat das das Amt mit mir führte!
Es ist sehr bedauerlich das ich nicht angeschrieben wurde, so hätte ich den
Verlauf dokumentieren können, aber ich denke darin lag der Grund des
Anrufes!
Gruß
Micha

jupppo
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Beitrag von jupppo » 29.06.2010 13:55

Das hat keinen Zweck mit solchen Leuten zu disktuieren Andre. Dem Gehrking geht es nur um Selbstdarstellung und Kohle und Walter will sich mal wieder als Schatzsuchervater vor Gericht aufspielen.

Da ist Hopfen und Malz verloren. Am Ende schießen Sie sich selber ins Bein und dann ist das Geheule wieder groß. Ich jedenfalls hab da kein Mitleid mehr.
Liebe Grüße


jupppo

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vtmue
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Re: Antikes Gräberfeld offenbart Mängel d hess. Archäologie

Beitrag von vtmue » 29.06.2010 21:59

Archaeos hat geschrieben: Nein, jetzt wird eine Bedrohung durch den "natürlichen Verfall" und durch mögliche Raubgräber künstlich heraufbeschworen, um so eine "Notausgrabung" oder "Rettungsgrabung" zu bewirken. Ziel dieses Manövers: In den Genuß der Hälfte des Wertes der Funde zu langen. :shock: :shock:
Hallo Andre,

hm, das kann man so oder so sehen:
Ob die vermutlich weiteren Objekte im Boden nun Schaden nehmen oder nicht, darueber koennte man sich streiten. Dass der Fundort nun aber der Gefahr einer Pluenderung ausgesetzt ist, ist schlimmstenfalls die groessere, reale Gefahr. Darauf hinzuweisen finde ich in Ordnung.
Dass der Finder scheinbar stur auf 50% beharrt, macht Deine Unterstellung allerdings fuer mich nachvollziehbar.
Traurig, dass da kein Kompromiss gefunden werden kann. Das Amt hat in meinen Augen den Buergerauftrag, etwas dafuer zu tun. Auch der Finder muss, wenn er wirklich an Denkmalschutz interessiert ist, von der 50%-Forderung abruecken.
Sonst lacht am Ende ein Dritter, der es am wenigsten verdient hat. Dann sind die Funde weg und den beiden Kontrahenten bleibt nichts ausser gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Prinzipiell eine klassische Konfliktsituation, deren einfache Loesung die meisten bereits im Sandkastenalter lernen...

Gruesse
Volker

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Re: Antikes Gräberfeld offenbart Mängel d hess. Archäologie

Beitrag von Walter Franke » 02.07.2010 18:13

vtmue hat geschrieben:
Archaeos hat geschrieben: Nein, jetzt wird eine Bedrohung durch den "natürlichen Verfall" und durch mögliche Raubgräber künstlich heraufbeschworen, um so eine "Notausgrabung" oder "Rettungsgrabung" zu bewirken. Ziel dieses Manövers: In den Genuß der Hälfte des Wertes der Funde zu langen. :shock: :shock:
Hallo Andre,

hm, das kann man so oder so sehen:
Ob die vermutlich weiteren Objekte im Boden nun Schaden nehmen oder nicht, darueber koennte man sich streiten. Dass der Fundort nun aber der Gefahr einer Pluenderung ausgesetzt ist, ist schlimmstenfalls die groessere, reale Gefahr. Darauf hinzuweisen finde ich in Ordnung.
Dass der Finder scheinbar stur auf 50% beharrt, macht Deine Unterstellung allerdings fuer mich nachvollziehbar.
Traurig, dass da kein Kompromiss gefunden werden kann. Das Amt hat in meinen Augen den Buergerauftrag, etwas dafuer zu tun. Auch der Finder muss, wenn er wirklich an Denkmalschutz interessiert ist, von der 50%-Forderung abruecken.
Sonst lacht am Ende ein Dritter, der es am wenigsten verdient hat. Dann sind die Funde weg und den beiden Kontrahenten bleibt nichts ausser gegenseitigen Schuldzuweisungen.

Prinzipiell eine klassische Konfliktsituation, deren einfache Loesung die meisten bereits im Sandkastenalter lernen...

Gruesse
Volker
Moin,

gaaaanz langsam.

Es war geplant letztes Jahr eine ganz ordentliche Grabung durchzuführen, also weder eine Notgrabung noch eine Rettungsgrabung.

Michael wurde gefragt, wie er sich die Eigentumsfrage an den Funden vorstellt, worauf er geantwortet hat, dass er unter der gesetzlich vorgesehene Reglung bleiben möchte und nur einen Anspruch von 35 % an den Funden stellt. Darauf wollte der Kreisarchäologe nicht eingehen und hat versucht ihn unter Druck zu setzen.

Sehr geschickt war das nicht, vielleicht sollten Archäologen nebenher noch ein zwei Semester Psychologie studieren, damit sie geschickter mit Bürgerinnen und Bürgern umgehen kann, denn Druck erzeugt bekanntlich Gegendruck und Druck ist als Mittel der Verhandlungsführung völlig daneben.

JETZT besteht er natürlich auf die vollen 50 % !

Die Funde liegen knapp unter der Pflugschicht und lassen sich sogar mit Billigdetektoren aufspüren. Die Warnung vor Raubgräbern ist nicht von der Hand zu weisen.

Wir erinnern uns noch an die Sarkophage vom Weilerstwist, die nach der Entdeckung sehr provisorisch zugeschüttet wurden, weil das Land und die Kommune sich um das Geld gestritten haben. Als der Streit nach Monaten beendet war, waren die Steinkisten leergeräumt. Besser wäre es gewesen, sich nachher um das Geld zu streiten.

Diesen Fehler machen die Hessen jetzt nach. Aus der Geschichte lernen gilt wahrscheinlich nicht für diejeigen, die sich hauptberuflich mit Geschichte befassen. Nach der Ausgrabung hätte man ausreichend Zeit sich um die Funde zu streiten, zumal die Auswertung mindestens 10 Jahre dauern wird. Vorher wird es auch keine Fundteilung geben.

Der große Silberschatzfund (8000 Münzen aus dem Taunus) wurde auch erst nach Ende der 10-jährigen Auswertung geteilt.


Viele Grüße

Walter

Archaeos
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Re: Antikes Gräberfeld offenbart Mängel d hess. Archäologie

Beitrag von Archaeos » 05.07.2010 10:35

Walter Franke hat geschrieben:
Michael wurde gefragt, wie er sich die Eigentumsfrage an den Funden vorstellt, worauf er geantwortet hat, dass er unter der gesetzlich vorgesehene Reglung bleiben möchte und nur einen Anspruch von 35 % an den Funden stellt. Darauf wollte der Kreisarchäologe nicht eingehen und hat versucht ihn unter Druck zu setzen.
Wie "unter Druck setzen" ??? Etwa, dass er ihm künftig keine Nachforschungsgenehmigung erteilen wolle? Ich würde auch niemandem eine Genehmigung erteilen, der vorgibt, ehrenamtlich (= unentgeltlich) zu arbeiten, der aber versucht, sich an den getätigten Funden persönlich zu bereichern. Was würdest Du sagen, wenn ein amtlich arbeitender Archäologe Anspruch auf die ausgegrabenen Funde machen würde?
Walter Franke hat geschrieben: Sehr geschickt war das nicht, vielleicht sollten Archäologen nebenher noch ein zwei Semester Psychologie studieren, damit sie geschickter mit Bürgerinnen und Bürgern umgehen kann, denn Druck erzeugt bekanntlich Gegendruck und Druck ist als Mittel der Verhandlungsführung völlig daneben.

JETZT besteht er natürlich auf die vollen 50 % !

Die Funde liegen knapp unter der Pflugschicht und lassen sich sogar mit Billigdetektoren aufspüren. Die Warnung vor Raubgräbern ist nicht von der Hand zu weisen.
Der Gegendruck der Schatzsucher: Wenn Ihr Amtsarchäologen euch nicht beeilt, und macht was wir Schatzsucher wollen, dann schlagen andere vor Euch zu. Eine kaum versteckte Form von Erpressung.
Und wenn man mit Billigdetektoren schon Gräber unter der Pflugschicht orten kann, dann ist das ein Beweis für die Schädlichkeit selbst billiger Detektoren. Ich kann Dir bestätigen, dass billige Detektoren Gräber durch die Pflugschicht orten können. Ist mir schon etliche Male in meiner Sucher- und Archäologenpraxis vorgekommen.

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 05.07.2010 10:49

Zitat Archäos:
Wie "unter Druck setzen" ??? Etwa, dass er ihm künftig keine Nachforschungsgenehmigung erteilen wolle? Ich würde auch niemandem eine Genehmigung erteilen, der vorgibt, ehrenamtlich (= unentgeltlich) zu arbeiten, der aber versucht, sich an den getätigten Funden persönlich zu bereichern. Was würdest Du sagen, wenn ein amtlich arbeitender Archäologe Anspruch auf die ausgegrabenen Funde machen würde?

Ihr immer mit Euren Spekulationen, so entstehen Meinungen nach Bild-Zeitungsart.
Dies hatte und hat nichts mit meiner NFG zu tun, um das mal klar zu stellen!
Ich bin nach wie vor Inhaber einer solchen und werde es auch zukünftig sein,
nur dann mit einer erweiterten!

Gruß Micha

Drachentöter

Beitrag von Drachentöter » 05.07.2010 11:07

Zitat Archäos:
Was würdest Du sagen, wenn ein amtlich arbeitender Archäologe Anspruch auf die ausgegrabenen Funde machen würde?



Da dieser für seine nicht an Leistung orientierter Arbeit vom Steuerzahler,
d. h. auch durch meinen Beitrag, sein Gehalt, seine Rentenansprüche etc.
finanziert bekommt um eben solche Funde zu machen, halte ich davon
nichts. Anders verhält es sich aber bei jeder privat initiierte Aktion die
auch u. U. unter privatem finanziellem Einsatz und unbezahlter persönlicher Leistung zu hochwertigen Funden führen, wenn sie dann ein anderer für sich beansprucht! So ist das!

Gruß Micha

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 05.07.2010 12:13

Drachentöter hat geschrieben: Ihr immer mit Euren Spekulationen, so entstehen Meinungen nach Bild-Zeitungsart.
Dies hatte und hat nichts mit meiner NFG zu tun, um das mal klar zu stellen!
Ich bin nach wie vor Inhaber einer solchen und werde es auch zukünftig sein,
nur dann mit einer erweiterten!
Gruß Micha
Wie wurde denn vom LDA Druck auf Dich ausgeübt und was lässt Dich so sicher sein, dass Du weiterhin eine NFG erhalten wirst?
Da ich in meinem Ländchen für die Vergabe von NFG zuständig bin, würde ich schon gerne Näheres hierzu erfahren.

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