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heute kam der Antwortbrief von Herrn Dr. Jantzen aus dem archäologischen Landesmuseum Mecklenburg- Vorpommern.
Ich schreibe einfach mal ab.....
Einsatz von Metalldetektoren
Ihr Schreiben vom 23. November 2005
Sehr geehrter Herr Glabisch,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben. Was die von Ihnen vermutete und so bezeichnete "bundeseinheitliche Suchgenehmigung" betrifft, sind Sie offensichtlich einer Fehlinformation aufgesessen. Im Denkmalrecht sind immer die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Für alle Entscheidungensind folglich die jeweiligen Landesbehörden zuständig.
Dort können Sie sich auch über die Voraussetzungen zur Benutzung eines Metalldetektors informieren.
Daß zu einer guten Praxis gehört, sich rechtzeitig vorher über die jeweiligen Bedingungen zu informieren, ist dabei selbstverständlich und wird sicherlich auch den Mitgliedern Ihrer Vereinigung so mitgeteilt.
Leider kursieren in den verschiedenen Internetforen die unterschiedlichsten Fehlinformationen über die rechtlichen Bedingungen für den Einsatz von Metalldetektoren.
Daraus resultieren immer wieder Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, die zu erheblichen Schäden und Verlusten am kulturellen Erbe und zu unangenehmen Folgen für die Betroffenen führen.
Es wäre deshalb sehr nützlich, wenn Sie in den einschlägigen Foren auf die Pflicht hinweisen könnten, sich rechtzeitig vor jedem geplanten Einsatz technischer Suchgeräte beim zuständigen Landesamt über die Voraussetzungen für den Einsatz dieser Geräte zu erkundigen und die jeweiligen Regeln strikt einzuhalten.
MfG Dr.D.Jantzen
>>>> Morgen möchte ich gerne Herrn Dr. Jantzen dazu noch antworten.
Bitte schreibt eure Meinung.
Ich meine:
Es ist schade, das eine einheitliche Regel noch nicht in Sicht ist.
Würde sie sicherlich dazu beitragen mehr Gerechtigkeit zu erreichen.
Wir verhalten uns schon immer so, wie es auch seinen brieflichen Wünschen entspricht.
Besten Gruß