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BOBO
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Beitrag von BOBO » 26.11.2005 03:28

Braucht man jetzt in Bayern eine Genehmigung für das Sondeln im Wald oder auf den Feldern - jetzt mal abgesehen vom Eigentümer.
Wie ist es genau geregelt?
MfG BOBO
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Lojoer
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Beitrag von Lojoer » 26.11.2005 10:43

Hallo BOBO,
nach der Gesetzeslage ist in allen Bundesländern eine Nachforschungsgenehmigung erforderlich, wenn man nach beweglichen Bodendenkmälern sucht. Ob man diese bekommt ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich (wir alle arbeiten daran). Mit der Suche nach diesen Bodendenkmälern ist auch eine Verantwortung verbunden die man gegenüber der Allgemeinheit und den anderen Sondengängern gegenüber hat. Diese Verantwortung beinhaltet eventuell geborgene Funde zu melden und der wissenschaftlichen Auswertung zugänglich zu machen.
Ja, ich weis Verantwortung oder entwas unentgeldlich für Andere zu machen sind keine Themen mit denen man jemand hinterm Ofen vorlocken kann, aber nur die Solitarität mit anderen ist es was uns heute weiterbringen kann.
Eine Nachforschungsgenehmigung für den Wald zu bekommen ist praktisch aussichtslos und bestenfalls nur in speziellen Ausnahmefällen möglich (Straßenbau, Flughafenerweiterung usw.). Wobei ich mich immer wieder wundere warum so viele im Wald suchen wollen. Die Äcker liegen voll und dort ist es auch notwendig, dass die Metallobjekte so schnell wie möglich geborgen werden. Durch die landwirtschaftliche Bearbeitung kommen immer wieder Funde in oberflächennahe Bereiche. Im Wald läuft man sich einen Wolf um was zu finden.
Außerdem ist die Argumentation der Archäologen das die Funde im Waldboden gut aufgehoben sind berechtigt.
Deshalb besorgt Euch eine Nachforschungsgenehmigung für gestörte Böden. Glaubt mir, man läuft viel entspannter und man erreicht relativ schnell eine anerkannte Partnerschaft zu den Archäologen.
Gruß Jörg
Gruß
Jörg

Sobbi
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Beitrag von Sobbi » 26.11.2005 11:28

Servus Jörg,

Zustimmung!

@BOBO:
schau mal hier:
http://www.digs-online.de/forum/viewtop ... highlight=

Gruß Sobbi

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BOBO
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Beitrag von BOBO » 29.11.2005 01:22

Habe jetzt schon einige §Denkmalschutzgesetze§ der Länder durchgelesen und dabei ist mir aufgefallen, das eigentlich immer bei einem Verstoß gegen das §DschG§ es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Jetzt frage ich mich gerade, ob überhaupt eine Ordnungswidrigkeit eine Hausdurchsuchung rechtfertigt?
Wäre ja so, wie im Halteverbot mit dem Auto stehen und deshalb eine Hausdurchsuchung in Kauf nehmen.
MfG BOBO
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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo BOBO,

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 29.11.2005 01:43

:D Hallo BoBo,
zumindest ist dies gängige Praxis.
Ob man so argumentiert : Es wären weitere Beweise zu sichern.
Oder : Es wäre Gefahr in Verzug (Munifunde) - Kann man nicht sagen.
Jedenfalls war bisher meist eine Hausdurchsuchung "normal" bei illegalem Suchen mit Aufgriff auf einem BD.
Wie ich meine ist das auch verständlich. WIE SONST soll man darauf reagieren ?
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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StefanGlabisch/Entetrente
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Noch mal zu Bayern

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 29.11.2005 01:55

Noch mal zu Bayern :

Siehe mal hier :
IX. Allgemeine Bestimmungen und Schlußbestimmungen
Art. 24
Grundrechtseinschränkung
Die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung ( Art. 13 des Grundgesetzes 4) , Art. 106 Abs. 3 der
Verfassung 5) ), der freien Entfaltung der Persönlichkeit ( Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes, Art. 101 der
Verfassung) und des Eigentums ( Art. 14 des Grundgesetzes, Art. 103 der Verfassung) werden durch
dieses Gesetz eingeschränkt.
4) BGBl. FN 100-1
5) BayRS 100-1-S

Das beantwortet doch schon deine Frage.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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BOBO
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Beitrag von BOBO » 29.11.2005 02:18

THX
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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 29.11.2005 05:49

Hallo BoBo,

das ungenehmigte Suchen nach Bodendenkmälern ist eine Ordnungswidrigkeit - rechtfertigt allein keine Haus-Duchsuchung!

Aber...

...(Fund-)Unterschlagung ist ein Straftatbestand!

Und bei Gefahr im Verzug (z. B. der des Verkaufs von unterschlafenen Gegenständen bevor die Beweise gesichert werden könnten) kann eine Haussuchung - dann praktisch immer - zur Abwehr dieser Gefahr angeordnet werden.

Dies hat alles nichts mit den Denkmalschutz-Gesetzen zu tun und auch nicht spezifisch mit Bayern.

Hier geht es um Unterschlagung, Hehlerei usw. .

Gruß

Rudolf
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Patricus
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Beitrag von Patricus » 23.12.2005 00:29

:D servus
also ich ´möchte euch mal was erzählen,
meine frau hatte im vergangenem monat eine walddurchsuchung mitgemacht in einem teil des bayrischen wald.
(einige wissen es manche nicht,meine frau ist Polizistin)
nach ein paar stunden suchen nach einer tatwaffe im wald sind kollegen mit sonden angerückt,(meine frau sagte einer hatte des gleiche gerät wie ich mal hatte;nen whites 6000.)da ich meine frau mit der sache auch ewig genervt habe,brauche ich eine genehmigung oder nicht,.hin und her,hat sie den kollegen einfach mal gefragt,er meinte auch das es ohne genehmingung ginge wenn man die erlaubnis der eigentümer hat,wenn man ein gebiet betritt was keinen eigentümer hat benötigt man KEINE genehmigung.

also,ich höre es nun von allen seiten ,sei es aus NRW oder aus BAY.
was ist nun Fakt?brauch man eine genehmigung oder nicht?es sagen manche die suche nach beweglichen BD´s ist genehmigungspflichtig,ich frage mich ab welchem alter kann mansagen das es ein bewegliches BD ist?eine einzige münze ist für mich kein BD,eine patronen hülse ist für mich kein BD.
wie sieht es aus mit militaria suchern allgemein aus?

fragen über fragen,und die gesetze verzwicken sich wo es geht,für jedes gesetzt gibt es wieder ein gesetz das es nichten macht.ich blättre oft in den §büchern meiner frau und finde es einfach nur lächerlich,also die gesetzeslage allgemein.

Patricus

Tomcat
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Beitrag von Tomcat » 23.12.2005 00:44

... Es läuft wohl auf eine ungesunde Unschärfe raus.
Laut Gesetz ist die Nachforschungsgenehmigung zur gezielten Suche nach (beweglichen)Bodendenkmälern erforderlich.
Aber selbst wenn man nicht nach BD´s sucht
wird es im Falle eines Falles wohl schwer werden, dies zu beweisen.


BTW: Haben wir einen bayrischen Archäologen an Bord?
Würde mich sehr freuen!

mfg
Tct
Oft ist rostiges Eisen wertvoller als ein Goldschatz...

Lojoer
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Beitrag von Lojoer » 23.12.2005 19:47

Hallo Patricus,
Du legst Dir da einiges so zurecht, dass es für Dich passt, das habe ich schon bei vielen Sondlern so gesehen. Aber man kann sich nun mal die Gesetzeslage nicht einfach so hinbasteln.
Warum soll zum Beispiel eine einzelne Münze kein BD sein. Ich gehe also so über den Acker und schwenke meine Sonde, Huch eine einzelne Münze. Na macht nichts, ne einzelne ist ja kein BD. 10 m weiter wieder eine einzelne Münze, ist ja kein BD und so weiter und so weiter. Ich habe fast alle meine Münzen als einzelne Münzen gefunden. Selten, dass mal 2 oder mehr zusammengebacken waren. Also alles in allem ein sehr schwaches Argument. Genau wie der Sondler den ich letztens getroffen habe und der mir von seinen römischen Münzen erzählte. Ne halbe Stunde später fragte ich, ob er ne Nachforschungsgenehmigung hätte. Nein, die braucht er nicht er sucht ja ausschließlich WK II und da braucht man ja keine. Leider findet er nur Römer und Kelten.
Werden die gemeldet - aber nein, dass kann er nicht - er käme so in den Verdacht illegale Nachforschungen zu betreiben.
Diese Geschichte habe ich mir nicht aus den Fingern gesaugt, sondern Tatsächlich so passiert. Name und Wohnort des Sondlers sind mir unbekannt.
Das sind so die Argumente einiger Sondengänger, die in einem Bundesländ suchen, wo Genehmigungen erteilt werden. Wahrscheinlich jedoch die Arbeit scheuen eine zu beantragen und sich dann auch noch mit Fundmeldungen rumzuplagen.
Deshalb Meine Meinung
Wer in einem Bundesland sucht, in dem Nachforschungsgenehmigungen erteilt werden, ist moralisch gegenüber denen verplichtet, die diesen Vorzug nicht haben, eine solche zu beantragen.
Nur indem wir legalen Sondler den Archäologen in BW zeigen, dass in Ländern wie Hessen, NRW und Bayern eine gute Zusammenarbeit gibt, werden auch die Länder wie BW letztendlich nachgeben müssen.
Gruß
Jörg

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Beitrag von Lojoer » 23.12.2005 20:01

Ach ja Patricus,
die Meinung des Polizisten, der von Deiner Frau gefragt wurde, zeigt mir mal wieder, wie wenig Ahnung so manche von der Trachtengruppe haben.
Deshalb nur ruhig, wir wollen Sie nicht noch zusätzlich aufklären.
Gruß
Jörg

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Beitrag von Loenne » 23.12.2005 23:10

Lojoer hat geschrieben:Nur indem wir legalen Sondler den Archäologen in BW zeigen, dass in Ländern wie Hessen, NRW und Bayern eine gute Zusammenarbeit gibt, werden auch die Länder wie BW letztendlich nachgeben müssen.
UND Schleswig-Holstein!!

Sonst kann ich dir nur 100% zustimmen!

Gruß
Loenne

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Beitrag von Patricus » 24.12.2005 02:42

ich finde schon das sich dort einiges wiederspricht.
die suche nach Militaria sei erlaubt,..wenn ich nun einen römer oder was ander altes im boden finde,sollte ich es liegen lassen und den nächsten archäologen anrufen?

so wie ich es gehört habe und auch gelesen habe,soll es in bayern sowieso kein problem mit genehmigungen geben da bayern kein schatzregal hat.was ich wiederrum auch etwas banal finde.

so nun schluß,ichhab etwas viel getrunken :?

am besten nochmal wenn ich etwas fitter bin :lol:

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Beitrag von Loenne » 24.12.2005 12:53

Patricus hat geschrieben:ich finde schon das sich dort einiges wiederspricht.
die suche nach Militaria sei erlaubt,..wenn ich nun einen römer oder was ander altes im boden finde,sollte ich es liegen lassen und den nächsten archäologen anrufen?
Das ist doch in Bayern klar geregelt:

Art. 8 Auffinden von Bodendenkmälern

(1) Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, auf Grund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit.

so wie ich es gehört habe und auch gelesen habe,soll es in bayern sowieso kein problem mit genehmigungen geben da bayern kein schatzregal hat.was ich wiederrum auch etwas banal finde.
Genehmigungen und Schatzregal haben erstmal gar nichts miteinander zu tun. Das Schatzegal regelt ja lediglich die Eigentumsverhältnisse nach auffinden des "Schatzes". Bei der Genehmigung geht es darum, ob du überhaut suchen bzw. graben darfst.

Wie heißt es bei euch:

Art. 7 Ausgraben von Bodendenkmälern

(1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis karn versagt werden, soweit dies zum Schutz eines Bodendenkmals erforderlich ist.

"...den Umständen nach annehmen muss..." ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff, den im Zweifelsfalle wohl nur die Gerichte genauer definieren können. Wenn du z. B. auf einer Römersiedlung suchst, dann musstest du wohl annehmen auf BD´s zu stoßen und damit wäre es genehmigungspflichtig.

Wie die Anweisungen im Bezug auf Militaria in Bayern sind kann ich dir leider nicht sagen. Bei uns KANN alles, was älter als 30 Jahre ist, ein Kulturdenkmal sein (eben und besonders auch Militaria).

Gruß
Loenne
Zuletzt geändert von Loenne am 22.02.2006 13:25, insgesamt 1-mal geändert.

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