Funde melden.....

Moderator:El. Grabius

Finderdan
Beiträge:6
Registriert:04.11.2008 19:30
Funde melden.....

Beitrag von Finderdan » 05.11.2008 20:42

Bin neu hier heiße Daniel und komme aus Nördlingen.
Bin ein Sondelanfänger und hab da mal ne Frage:Wenn ich ein Feld durchsucht hab also mit Erlaubniss des Grundbesitzers und Außerhalb eines Denkmals,wie lange habe ich Zeit die Funde abzugeben ich meine wenn ich die Erlaubniss habe such ich auf dem Feld ja nicht nur einen Tag
sondern mehrere Tage und das Amt ist 70 Kilometer von mir entfernt im Klartext ich kann ja nicht alle 2 Wochen dort hinfahren weil ich ja geschäftlich tätig bin und die Ämter ja nicht solange geöffnet haben???
Wenn mann sich alles sauber notiert und alles aufschreibt und dann ein neues Feld in anspruch nimmt usw.. und dann nach 2 bis 3 Monaten alles zusammen abgibt geht dass???

Ps:Hab bis jetzt noch auf keinem Feld gesondelt wiegesagt bin ich Anfänger habe mich aber schon gründlich informiert.

Benutzeravatar
Loenne
Site Admin
Beiträge:1169
Registriert:15.10.2005 19:01
Wohnort:Horst (Holstein)
Kontaktdaten:

Beitrag von Loenne » 05.11.2008 23:14

Hallo Daniel,

erstmal herzlich Willkommen bei DIGS. Finde es ganz super, wie verantwortungsvoll Du die Sache angehst. Echt Klasse!!!

Solche Fragen stellt man am besten dem Amt selber, weil da jedes anders reagiert und etwas anderes möchte. An Deiner Stelle würde ich beim Amt vorsprechen und die - in meinen Augen normale - Problematik vortragen. Als Vorschlag würde ich unterbreiten, dass Du Deine Funde in regelmäßigen Abständen im Vorwege per Mail meldest und dann evtl alle 2-3 Monate vorbeikommst, um das abzuliefern, an dem das Amt Interesse hat. Ich halte das aus zwei Gründen für eine pragmatische Regelung. Zum einen findet man im Regelfall nicht so viel, dass man täglich zum Amt muss (wenn doch, herzlichen Glückwunsch :wink: ) und zum anderen kann das Amt vor selektieren und Dir kurz mitteilen, was sie sehen möchten und was nicht. Das entlastet das Amt und auch Dich.

Gruß
Michael

Finderdan
Beiträge:6
Registriert:04.11.2008 19:30

Noch ne Frage

Beitrag von Finderdan » 06.11.2008 16:59

Wie sieht so eine Gehnemigung des Grunbesitzers aus muß ich dass schriftlich oder mündlich regeln.Schätze mal schriftlich wie schreib ich dass dann am besten weil ich glaube dass das den Besitzer ein bißchen abschreckt wenn er da dann unterschreiben muß.Oder langt wenn ich Name und Addresse des Besitzers aufschreibe.

Danke im vorraus

Gruß Daniel

Benutzeravatar
StefanGlabisch/Entetrente
Site Admin
Beiträge:2742
Registriert:16.10.2005 13:31
Wohnort:Düsseldorf

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 06.11.2008 20:36

:D Hallo Daniel,
auch ein herzliches Willkommen !

Mir ist nicht bekannt das etwas Schriftliches vorliegen muss. Jedoch sollte auf Nachfragen der Grundbesitzer dich kennen und auch die Genehmigung bejahen. Sonst steht es schlecht um dich.

Was manche Sondler ausarbeiten ist ein Teilungsvertrag, dessen Durchschlag der Grundbesitzer erhält. Dieser beinhaltet die gemeinsame Absicht im Sinne des Gesetzes zu handeln, 1: 1 zu teilen und bei zufälligen Antikenfunden sowie Munitions oder Waffenfunden die Behörden zu informieren. Und das du freiwillig allen Abfall mit nimmst und Löcher ordnungsgemäß verschließt.

So kommt auch die Anschrift des Grundbesitzers auf das Papier :wink:


Besten Gruß

Stefan
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Benutzeravatar
Mole
Beiträge:157
Registriert:05.09.2008 13:29
Wohnort:München

Beitrag von Mole » 06.11.2008 22:13

Hi Stefan,
Sonst steht es schlecht um dich.
Das klingt so bedrohlich ... aber was konkret kann demjenigen denn vorgeworfen werden?

Fundunterschlagung? = negativ
"Landfriedensbruch" ;) ? = negativ

Anständiger/höflicher wäre es natürlich schon ... aber wenn ich "nix kaputt mach" und vorhabe zu teilen für den Fall der Fälle ... ?

Mich würds ja wirklich mal interessieren, wieviele der Sondler, seien es die DIGS-konformen, tatsächlich jedesmal dem Grundbesitzer bekannt sind.
Wo bekommt ihr denn den Kontakt zu diesen her ... jedesmal aufs Katasteramt und vorher die Flurbezeichnung eruieren???? Oder fragt ihr die "Landsknechte" aufm Feld ... die doch eigentlich "nix zu melden haben" ;) ??

Mich rätselts ... ;)
Schöne Grüsse

Ralf

Benutzeravatar
StefanGlabisch/Entetrente
Site Admin
Beiträge:2742
Registriert:16.10.2005 13:31
Wohnort:Düsseldorf

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 06.11.2008 22:57

:D Hallo Ralf,
was könnte irgend wen davon abhalten deinen Vorgarten umzugraben ?

Darf er das ? Vorausgesetzt da ist kein Zaun.
Und mit Zaun ?

Und darf ein Bauer dich des unbestellten Feldes verweisen ? :wink:


Beides Male ist es Hausfriedensbruch: Auch wenn der Bauer 3 Dörfer weiter wohnt.

Ja, in Bayern wird gefordert das der Grundstücksbesitzer sein OK. zur Suche gab. Da haben es andere Bundesländer bzw. die Sondengänger es leichter. Ihr hingegen habt es andersherum leichter, da der Bayern-Viewer euch die Vorgabe gibt wo ihr nicht suchen dürft.

Unsere Genehmigungen beinhalten teilweise die vorherige Absprache und Erlaubnis des Grundbesitzers. Aber auch nicht alle.
Gerne wird alleine schon auf den Hinblick auf die Lesesucher und dem komplizierten Datenschutz darauf verzichtet diese beizubringen.
Verpflichtend ist jedoch die Fundanzeige, teils nach Wert, teils nach Alter der Funde. Aber die Vorgabe habt ihr ja auch.
Bei wertvollen Funden wird bei uns meist schon durch das LDA die Information an den GB weitergegeben und wir erhalten dessen Daten zur Teilung.
Will man Ruhe und Frieden empfiehlt es sich vorher mit dem GB Kontakt aufzunehmen. Es ist alleine schon ärgerlich wenn man auf amtlich genehmigten Feldern aufrund seiner Absage dann doch nicht suchen darf.

Besten Gruß

Stefan
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

sanitoeter2000
Beiträge:61
Registriert:15.05.2007 19:31
Wohnort:Bad Endorf

Beitrag von sanitoeter2000 » 06.11.2008 23:27

Es ist alles noch viel komplizierter wenn man es ganz genau nimmt, denn ...

... eigentlich wird die Genehmigung vom Grundstückseigentümer und nicht nur vom Besitzer gefordert!

Beispiel für den feinen Unterschied:
Wenn ich in einem Straßencafe auf einem Stuhl sitze, dann bin ich im Besitz dieses Stuhles. Eigentümer ist eventuell der Pächter oder aber die Brauerei, die wiederum die Einrichtung zur Verfügung stellt.

Als Mieter bin ich Besitzer einer Wohnung - Eigentümer ist der Vermieter.
Darum auch der Begriff "Eigentumswohnung"

In der Praxis hatte ich aber noch nie Problem, "nur" die Genehmigung vom Pächter des Ackers zu "verwenden", da viele Grundstücke hier der katholischen Kirche gehören und ich als bekennender Atheist NIEMALS eine Genehmigung vom Vatikan bekommen würde!

;-)

Viele Grüße
Sani
Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen -
offizielle Genehmigung nach DSchG!

Benutzeravatar
Loenne
Site Admin
Beiträge:1169
Registriert:15.10.2005 19:01
Wohnort:Horst (Holstein)
Kontaktdaten:

Beitrag von Loenne » 06.11.2008 23:36

Schriftlich hatte ich noch nie ein Genehmigung (würde Dir hier auch kein Bauer geben, wir leben in Norddeutschland :wink:). In 90% der Fälle kenne ich den Bauern oder bekomme auf kurzem Weg heraus wer es ist. In den restlichen 10% gehe ich das Risiko ein so zu suchen und wenn jemand kommt, gehe ich direkt auf ihn zu und erkläre mein Anliegen. Damit habe ich noch nie Probleme gehabt. Hoffentlich bleibt es so. 8)

Gruß
Michael

Benutzeravatar
StefanGlabisch/Entetrente
Site Admin
Beiträge:2742
Registriert:16.10.2005 13:31
Wohnort:Düsseldorf

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 06.11.2008 23:38

:lol: Oh ja das stimmt !

Ist ein deftiges Thema. Muss da immer dran denken wie mal ein paar Leute ein Feld pachteten um ausgerechnet eine Spargelzucht mitten auf deinem BD aufzuziehen. Es ging dabei wohl nicht um die Spargel-Ernte..... 8)
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Benutzeravatar
Mole
Beiträge:157
Registriert:05.09.2008 13:29
Wohnort:München

Beitrag von Mole » 07.11.2008 00:21

Hallo allerseits,

ja, das ist nämlich wirklich nicht so easy, den Eigentümer/Besitzer beizukriegen :)

Ich hatte an anderer Stelle ja schon angemerkt, dass ich viel in Wald und Flur mit meinen Hunden unterwegs war und bin ... die "Landleute", die man dort antrifft, sind meist Lohnarbeiter (ich weiss nicht, ob das Wort "Knecht" noch politisch korrekt ist ;) ) oder Auftragsarbeiter ... einen "Bauern" oder Waldeigentümer (nicht Förster, denn dass sind keine Staatsforste) habe ich vielleicht in all den Jahren so 5 mal angetroffen ... wobei ich natürlich nicht jeden und jedesmal die Personen die da so rumliefen angequatscht habe, aber bei den Gesprächen die sich immer wieder ergaben, war es dann so.

Also Hausfriedensbruch aufm Feld halte ich für etwas "abwegig" ;)
Solange es sich um unbefriedete und "unbeschilderte" Flächen handelt, und "nix kaputt gemacht wird" ... ???

Es ist echt ein Problem, sich da "anständig" zu verhalten, und vorher mal höflich 'ne Erlaubnis des Eigentümers einzuholen (der ist es ja auch, der hälftig beteiligt würde - nicht der Besitzer, oder?).

Wie könnte man denn "provilaktisch hinterlegen", dass man Willens ist, Funde nicht nur zu melden, sondern solche von Wert auch mit dem Eigentümer zu teilen? Eine eidesstattliche Niederschrift beim Notar? Oder 'ne Bekannmachung im Gemeindeblatt ... oder wie oder was?

Denn wie schon gesagt: Im Einzelfall für ein Flurstück, ein Waldstück etc. den jeweiligen Eigentümer auszumachen, ist mit erheblichem Aufwand verbunden ... und den würde ich - weil ehrlich und fair - aber gerne erst dann betreiben, wenn es nötig ist (Fund von Wert). Melden würde ich selbstverständlich dem D-Amt jedes "Krümmelchen", wenn die es wünschen usw. :)
Schöne Grüsse

Ralf

Benutzeravatar
Mole
Beiträge:157
Registriert:05.09.2008 13:29
Wohnort:München

Beitrag von Mole » 07.11.2008 02:06

Kleiner Nachtrag zum Hausfriedensbruch:
------------------
§ 123 StGB
Hausfriedensbruch

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
------------------

Also wenn ein Zaun um den Acker ist ... :)

Das ist wohl auch "zutreffend":
http://dejure.org/gesetze/NatSchG/51.html

:shock: :?
Schöne Grüsse

Ralf

Benutzeravatar
StefanGlabisch/Entetrente
Site Admin
Beiträge:2742
Registriert:16.10.2005 13:31
Wohnort:Düsseldorf

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 07.11.2008 08:04

Hallo Mole,

dann schaue mal hier: (Auf freiem Feld....) http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/441276/-2

oder:

http://de.indymedia.org/2008/06/220996.shtml


Wie will man denn bitte sonst Unbeliebte des Feldes verweisen ?
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Finderdan
Beiträge:6
Registriert:04.11.2008 19:30

Genehmigung

Beitrag von Finderdan » 07.11.2008 09:47

Hat den keiner, ich meine ein erfahrener Sondengänger eine Vorlage die er mir hier reinstellen könnte????
Ich hab keine Ahnung wie so eine Genehmigung aussehen soll und was sie beinhalten soll usw....

Gruß Dani

sanitoeter2000
Beiträge:61
Registriert:15.05.2007 19:31
Wohnort:Bad Endorf

Beitrag von sanitoeter2000 » 07.11.2008 11:39

StefanGlabisch/Entetrente hat geschrieben:Hallo Mole,
dann schaue mal hier: (Auf freiem Feld....) http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/441276/-2
Einspruch! ;-)

So wie ich das lese waren die auf dem Gelände (oder sogar in) der Abbruchruine - das gilt dann wieder als Hausfriedensbruch.

Es ging glaube ich weniger um die Bilder im freien Feld.

Soviel wie ich das weiß, gibt es sogar ein Gesetz, dass Du über Feld und Wiese laufen und Dich frei bewegen darfst, bzw. es gibt kein Gesetz, dass das verbietet!

Nur mit dem Buddeln, das ist wieder ein anderes Blatt ...

VG
Sani
Ich arbeite offen & ehrlich mit den Ämtern zusammen -
offizielle Genehmigung nach DSchG!

Benutzeravatar
Loenne
Site Admin
Beiträge:1169
Registriert:15.10.2005 19:01
Wohnort:Horst (Holstein)
Kontaktdaten:

Beitrag von Loenne » 07.11.2008 12:20

Und es nützt alles nichts. Wenn sich der Landwirt quer stellen sollte, setzt Du nicht einen Fuß auf seinen Acker. Egal ob bestellt oder nicht. Es bleibt Privatbesitz.

Mit einem Beispiel für so eine Genehmigung kann ich nicht dienen, da ich hier alles mündlich mache.

Gruß
Michael

Antworten