Genehmigung

Moderator:El. Grabius

Patricus
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Beitrag von Patricus » 24.12.2005 23:16

hallo Loenne,

danke erst einmal für deine detailierte aufklärung.

da ich nun denke das du dich in dem gebiet etwas besser auskennst wie ich,würde ich dir gerne eine noch eine frage dazu stellen.

mein wohnsitz ist in NRW gemeldet,ich beziehe aber ein appartment in Bayern,bin dort nicht gemeldet da ich dort nur auf gewisse zeit arbeite,ist es für mich möglich als "nicht bayer" eine sozusagen vorübergehende Gehnehmigung zu bekommen?sollt eman dafür eine in seinem Lebendem Bundesland vorher schon eine besitzen?

Gruß Patricus
Frohe Weihnachten

Störtebecker
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Beitrag von Störtebecker » 25.12.2005 01:26

Hallo Patricus,

wie lange ist denn eine gewisse Zeit?
Du könntest doch auch einen zweiten Wohnsitz anmelden.
Spricht was dagegen?
Gruß, Michael

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Loenne
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Beitrag von Loenne » 25.12.2005 09:30

Das eine Genehmigung abhängig vom Wohnsitz sein soll, habe ich ich bisher noch nie gehört. Wir tun zwar immer alle so, aber die Praxis sieht anders aus. Ich kenne Hamburger, die eine Genehmigung für Schleswig-Holstein haben und ich kenne Schleswig-Holsteiner, die eine Genehmigung für Hessen haben (nicht wahr Störti :wink: ).

Sicherlich wäre es von Vorteil, wenn du in deinem Bundesland schon eine hättest, aber eine Grundvorrausetzung ist es mit Sicherheit nicht.

Gruß
Loenne

Patricus
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Beitrag von Patricus » 25.12.2005 10:31

hallo störtebecker,

es spricht leider dagegen , da ich nur auf zeit in bayern arbeite , es kann also jeden tag enden.

Patricus

Störtebecker
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Beitrag von Störtebecker » 25.12.2005 16:47

Ja Loenni,
das ist wohl so. Aber ohne entsprechendes Vertrauensverhältnis über längere Zeit im Vorwege ist das wohl noch schwieriger als im gleichen Bundesland. Und ich sage immer noch: Ehrlichkeit und Beharrlichkeit zahlt sich meistens aus. Und ein Quennchen Glück mit dem zuständigen Archäologen kann auch nicht schaden...
Und es schadet auch nicht, wenn man die entsprechenden Herren oder Damen einmal fragt, ob man in dem Bereich, der einem zugeteilt wurde, etwas für sie tun kann:-)
Im Übbrigen habe ich ja auch bis vor einiger Zeit lange in dem Bundesland gelebt und gearbeitet. Deshalb kann man das wohl nicht so einfach vergleichen - denke ich.


Trotzdem viel Glück Patricus. Versuch macht Kluch... :-)
Gruß, Michael

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