Erlaubnis in Bayern
Verfasst: 05.01.2007 16:38
Hi, kurz mal vorstellen. Heiße Chris und komm aus dem schönen Bayern und bin auf Empfehlung auf dieses Forum gekommen.
Ich arbeite mit Garrett ACE 250 und Fisher Aquanaut 1280-x. Im Gegensatz zu Unterwasser habe ich an Land fast noch keinerlei Erfahrung (bischen Strandsuche in Italien).
Nun zu meinen Problem:
Ich habe das Obere Landesdenkmalschutzamt Bayern zwecks Sucherlaubnis angeschrieben. Dieses hat mit auf die Unteren Denkmalschutzbehörden der einzelnen Landratsämter verwiesen. Diese wiederum müssen erst beim Oberen LDA Bayern um Erlaubnis zur Erteilung bitten.
Habe heute mit einer sehr netten Dame vom Landratsamt Freising geprochen, die mir aber mitteilte, das eine Genehmigung erst erteilt werden kann, nachdem die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers mit Angabe der Grundstücksnummer usw. vorliegt. Ausnahme sei nicht möglich. Wahrscheinlich wird auch nur Oberflächensuche erlaubt. Wie handhabt Ihr das? Ist es nicht üblich, erst die Genehmigung der Behörden einzuholen, dann das betreffende Gebiet auszukundschaften und dann den evtl. vor Ort anzutreffenden Eigentümer (oder nach Erkundigung bei Ortsansässigen) von diesen die Erlaubnis mündlich einzuholen? Ich glaube nicht das irgendein Eigentümer erst eine schriftliche Erlaubnis ausstellt oder schon eine aufgesetzte unterschreibt.
Ist eine Erlaubnis von Amts wegen unbedingt notwendig, wenn man Militaria von 1800 bis heute sucht und nicht auf oder bei Bodendenkmälern arbeitet? Ich weiß schon, ganz auszuschließen ist das nie,,,,,,,,
Wäre schön wenn mirt jemand mit Erfahrung weiter helfen könnte.... stehe momentan echt in der Zwickmühle.. danke und grüße aus Bayern. Kommt vielleicht jemand aus meiner Gegend (Landshut)??
(Beiß mich aber duch den Behördenkram durch )
Gruß Chris
_________________
dont´t mess with Texas... erwarte immer das unerwartete
Ich arbeite mit Garrett ACE 250 und Fisher Aquanaut 1280-x. Im Gegensatz zu Unterwasser habe ich an Land fast noch keinerlei Erfahrung (bischen Strandsuche in Italien).
Nun zu meinen Problem:
Ich habe das Obere Landesdenkmalschutzamt Bayern zwecks Sucherlaubnis angeschrieben. Dieses hat mit auf die Unteren Denkmalschutzbehörden der einzelnen Landratsämter verwiesen. Diese wiederum müssen erst beim Oberen LDA Bayern um Erlaubnis zur Erteilung bitten.
Habe heute mit einer sehr netten Dame vom Landratsamt Freising geprochen, die mir aber mitteilte, das eine Genehmigung erst erteilt werden kann, nachdem die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers mit Angabe der Grundstücksnummer usw. vorliegt. Ausnahme sei nicht möglich. Wahrscheinlich wird auch nur Oberflächensuche erlaubt. Wie handhabt Ihr das? Ist es nicht üblich, erst die Genehmigung der Behörden einzuholen, dann das betreffende Gebiet auszukundschaften und dann den evtl. vor Ort anzutreffenden Eigentümer (oder nach Erkundigung bei Ortsansässigen) von diesen die Erlaubnis mündlich einzuholen? Ich glaube nicht das irgendein Eigentümer erst eine schriftliche Erlaubnis ausstellt oder schon eine aufgesetzte unterschreibt.
Ist eine Erlaubnis von Amts wegen unbedingt notwendig, wenn man Militaria von 1800 bis heute sucht und nicht auf oder bei Bodendenkmälern arbeitet? Ich weiß schon, ganz auszuschließen ist das nie,,,,,,,,
Wäre schön wenn mirt jemand mit Erfahrung weiter helfen könnte.... stehe momentan echt in der Zwickmühle.. danke und grüße aus Bayern. Kommt vielleicht jemand aus meiner Gegend (Landshut)??
(Beiß mich aber duch den Behördenkram durch )
Gruß Chris
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