Wie genau ist BayernViewer

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blidenbauer
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Wie genau ist BayernViewer

Beitrag von blidenbauer » 28.11.2009 23:25

Hallo,
habe heute meine Gegend, wo ich vorhabe suchen zu gehen, in BeyernViewer angeschaut. Damit ich zufällig nicht in die Sperrzonen reingehe. Und habe ein paar Unklarheiten entdeckt. Als erstes, gibt es bei uns in der Nähe drei Burgruinen die in einem Abstand zu einander ca. 4km in der Linie stehen.
Die zwei äußeren sind als Denkmal markiert und mittlere nicht. Aber in ca. 800m von der mittlere Burg sind noch mal zwei BD markiert. Also muss doch nicht markierte Burg bekant sein, zu dem ist noch viel von der Burg übrig geblieben, die kann man nicht übersehen. Zweitens, weiß ich von meinen früheren Recherchen, dass in 80-90er Jahren auf einer Stelle Ausgrabungen durchgeführt wurden und uralte Befestigungsanlage bestätigt wurde. Die Grabungsstelle ist nicht markiert obwohl da noch einiges vermutet wird, dafür eine uninteressante Stelle ca. 500m entfernt. Oder gibt es noch eine rissige Anlage ca.2600m² aus Urnenfelderzeit und nur die Mitte ist mit dem Kreis markiert.
Daher auch die Frage: darf ich auf nicht markierten Stellen suchen? ist ja auch nicht anders, wie wenn ich auf einem Feld suche. Die Stellen sind LDA bekannt aber trotzdem nicht als Denkmäler markiert. Für einen oder anderen erscheint die Frage blöd, aber ich habe erst vor kurzem mit Sondeln angefangen und will nicht falsches tun.
Grüß Blidenbauer

TomTom
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Genauigkeit des Bayernviewers

Beitrag von TomTom » 29.11.2009 07:30

Hallo Blidenbauer,

schön dass Du dich vorher informierst, wo sich Bodendenkmäler befinden, bevor Du zum Suchen gehst.
Zu Deinen Fragen bezüglich der Genauigkeit des Bayernviewers ist zu sagen, dass derzeit das Requalifizierungsprojekt der Denkmalliste läuft und dabei die bisher bekannten Bodendenkmäler überprüft und um neue ergänzt werden. Man erkennt dies auch daran, dass aus roten Kreisen exaktere (unregelmäßigere) Konturen werden. Dies ist eine Mammutaufgabe und erfordert aufgrunddessen enorme Kapazitäten (die wegen des Sparzwanges leider nicht vorhanden sind), hierdurch dauert es nunmal länger, bis alle Bezirke/Landkreise bearbeitet sind. So kann es deshalb sein, dass neuere Fundmeldungen oder Grabungsergebnisse noch nicht in den Bayernviewer eingearbeitet sind.
Du handelst vollkommen richtig, wenn Du (Dir bekannte, aber noch nicht eingetragene) Bodendenkmäler meidest.
Hier sagt das Denkmalschutzgesetz von Bayern nämlich eindeutig:
Artikel 7 / "(1) Wer auf einem Grundstück nach Bodendenkmälern graben oder zu einem anderen Zweck Erdarbeiten auf einem Grundstück vornehmen will, obwohl er weiß oder vermutet oder den Umständen nach annehmen muß, daß sich dort Bodendenkmäler befinden, bedarf der Erlaubnis". Das heißt, wenn sogar noch die Burgruinenreste obertägig sichtbar sind und somit bekannt sind, darf hier nicht gegraben werden, obwohl im Bayernviewer nicht markiert. Eine Erlaubnis auf Bodendenkmälern zu graben, gibt es in Bayern grundsätzlich nicht.
Ich finde aber, es ist nicht nur eine gesetzliche sondern grundsätzlich eine Frage der persönlichen Einstellung, ob ich solche Bereiche (bekannt aber noch nicht markiert) meide, oder aufgrund möglicher besser Fundchancen "ergrabe". Ist es Dir wirklich wert, wegen eventueller Funde durch die Grabung den Befund des noch nicht eingetragenen Bodendenkmales zu zerstören? Wiegesagt eine generelle Einstellungssache, wie wir mit unseren Bodendenkmälern umgehen und was wir den nachfolgenden Generationen vererben wollen.
Übrigens, es gibt keine "uninteressante Stellen" (Bodendenkmäler). Sie mögen für Sondengänger uninteressant sein (mesolithische Aussenstationen oder neolithische Siedlungen), da sie keine Metallfunde erbringen werden, aber sind deshalb nicht weniger schützenswert.
Der richtige Weg wäre also für Dich, die noch nicht eingetragenen Bodendenkmäler zu meiden und sie dem BLfD in Seehof (Dr. Ullrich) zu melden.
Nach Art. 8 des bayerischen Denkmalschutzgesetzes ist nämlich auch das Auffinden von Bodendenkmälern geregelt:
"(1) Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen." Hierunter versteht der Gesetzgeber aber auch bewegliche BD´s - also auch archäologisch relevante Funde von Sondengängern. (Meldepflicht von Funden)

Gruß Tom

blidenbauer
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Beitrag von blidenbauer » 29.11.2009 11:51

Hallo Tomtom,
Danke für deine Antwort, ich bin damit vollkommen einverstanden und sehe genau so, dass ich als Laie auf Denkmäler nichts zu suchen habe. Ich lasse Lehrling auch kein Airbag ausbauen. :D Was mich irritiert hat, dann bei markierten Denkmäler weiß ich wie nah oder weit ich suchen kann und wenn kein Kreis über das Feld gemahlt wurde da ist es schon schwieriger. Man möchte aber in der Gegend suchen wo was interessantes gab. Die Fische fängt man da wo sie sind. :wink:
Bei Dr.Ullrich bin ich gemeldet und ich melde alles was ich gefunden habe. Er entscheidet dann was wichtig ist und was nicht.
Grüß Blidenbauer
P.S. Würde gerne genau so mit LDA BaWü arbeiten. Bis jetzt noch keine Antwort bekommen.

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