Tipps für die ersten Schritte zu einer Genehmigung in BW!?

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Der Gerechte
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Tipps für die ersten Schritte zu einer Genehmigung in BW!?

Beitrag von Der Gerechte » 19.09.2007 15:11

Hallo,bin der neue und komme jetzt öfters :D
Möchte eine Erlaubnis zum Sondeln in BW bekommen.
Die erste Anfrage bei dem LDA in Karlsruhe schlug fehl :(
Möchte dennoch nicht aufgeben und nichts unversucht lassen :!: :!:
Wer hat nützliche Tipps :?:

PS:wer kommt aus BW und geht ausserhalb suchen?Würde mich gerne anschliessen!
Grüsse der Gerechte 8)

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Pfälzer/Jürgen Hahn
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Re: Tipps für die ersten Schritte zu einer Genehmigung in BW

Beitrag von Pfälzer/Jürgen Hahn » 19.09.2007 16:09

Der Gerechte hat geschrieben:Hallo,bin der neue und komme jetzt öfters :D
Möchte eine Erlaubnis zum Sondeln in BW bekommen.
Die erste Anfrage bei dem LDA in Karlsruhe schlug fehl :(
Möchte dennoch nicht aufgeben und nichts unversucht lassen :!: :!:
Wer hat nützliche Tipps :?:

PS:wer kommt aus BW und geht ausserhalb suchen?Würde mich gerne anschliessen!
Grüsse der Gerechte 8)
Hallo und herzlich Willkommen hier bei DIGS. :)

Aus welcher Ecke des Badischen stammst du denn ?
War deine Anfrage schriftlich oder mündlich ?
Du kannst mir auch die Antworten per PN schicken.

Dein "PS" kannst du dir sparen. Auch außerhalb von Baden-Württemberg gibt es Denkmalschutzgesetze. Auch für dich als dann Ausswärtiger, würden die dortigen Regelungen gelten.
Davon kann ich dir nur abraten. Macht keinen Sinn.

Jürgen

Der Gerechte
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@ Pfälzer!

Beitrag von Der Gerechte » 19.09.2007 16:34

Habe dir ne PN geschickt!
Habe die Anfrage schriftlich per mail geschickt!
Hier die Antwort:

Bei der beabsichtigten Suche handelt es sich um genehmigungspflichtige Nachforschungen. Bei der Suche mit der Metallsonde ist immer damit zu rechnen, dass man auf denkmalwürdige Objekte stößt. Dies ergibt sich schon daraus, dass es zahlreiche Fundstellen gibt, die bisher noch unbekannt sind.

Das öffentliche Interesse zu verhindern, dass durch nicht fachgerechte Nachforschungen Denkmalsubstanz gefährdet oder vernichtet wird oder Kulturdenkmale nach der Freilegung Schaden nehmen, überwiegt im vorliegenden Fall das rein private Interesse an entsprechenden Nachforschungen und führt zur Versagung der Genehmigung

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