Mehr Mut in Baden-Württemberg
Verfasst: 18.10.2006 19:19
Hallo miteinander. Nachdem Daniel mich vor einiger Zeit in einem anderen Forum gebeten hat, meine Erfahrung hier auch mal bei DIGS einzustellen; hier ist sie.
Als erstes mal die Äußerungen von mir in dem anderen Forum in Zitatsform.
Hallo. Ich verstehe noch immer die ganze Aufregung wegen Baden-Württemberg nicht. Ich habe beim Landesdenkmalamt einen Antrag gestellt und habe nur die Auflage bekommen das ich nicht auf oder nach Bodendenkmälern gezielt suchen darf. Und wer macht das schon ? Das Sondengehen ist bei uns in Baden-Württemberg grundsätzlich nämlich auch nicht verboten. Man sollte auch nicht wie eine Wildsau den Boden umpflügen. Die Funde sollten halt vorgelegt werden und der Archäologe entscheidet schon selbst, was man behalten darf und was nicht. Die Regelungen wegen des Schatzregales in B.-W. sollten schon eingehalten werden. Neuzeitliche Funde sind sowieso über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Ich habe schon Munitionsteile (Patronen) bei der Polizei abgegeben. Auch dort gab es keine Probleme. Es gibt auch hier im wilden Süden Gesetze, welche auch für und gegen Sondengänger gelten. Aber es gibt definitiv kein Gesetz, welches das Sondengehen untersagt.
Mit Menschlichkeit und Überzeugungskraft kommt man auch hier weiter
Zitat 2
1. Ja, ich komme aus der Pfalz. Wohne aber seit 1986 in B.-W. .
2. Natürlich habe ich keine Grabungsgenehmigung. Diese bezieht sich nämlich ausschliesslich auf Grabungen nach Bodendenkmälern (Vielleicht sollte man ein Gesetz erst mal richtig lesen-bevor man den Kopf in den Sand steckt ). Die bekommt man als Privatperson nie. Weswegen auch ? Ich gehe einem Hobby nach und bin kein Archäologe.
3. Ich habe eine Bescheinigung, auf welcher mir bestätigt wird, das das Sondengehen im Prinzip nicht verboten ist. Alle anderen Gesetze muss ich selbstverständlich einhalten.
Was heisst eigentlich Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Wundermittel ist eine Topographische Karte. Ich hoffe jeder von Euch benutzt so was. Daraus kann man viel erkennen. Und nochmal: Es gibt auch in Baden-Württemberg kein Gesetz, dass das Sondengehen verbietet.
Vielleicht war auch meine Selbstverpflichtungserkärung der ausschlaggebende Punkt. Vielleicht wollen die Landesdenkmalämter einfach auch nur wissen, wer so durch die Gegend rennt. Und was dieser jemand eigentlich vor hat.
Also alles zusammen gesehen gilt nach meiner rechtlichen Einschätzung, auch entgegen vieler anderen Meinungen, folgendes:
1.Es gibt auch in B.-W. kein Verbot für das Sondengehen.
2.Man sollte auf jedem Fall den schriftlichen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung nach § 21 Denkmalschutzgesetz stellen, welche grundsätzlich(sehr wahrscheinlich) abgelehnt werden wird (siehe Zitate).
3.Hängt eine Selbstverpflichtungserklärung an den Antrag an, in welchem Ihr erklärt was Ihr vorhabt und wie Ihr Euch eine Zusammenarbeit vorstellt.
4.Informiert Euch vor der Suche, wo Bodendenkmale sind und bleibt diesen Fern.
5.Lasst Euch auf keinem Fall einschüchtern, denn Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme Eurer Sonden etc. sind in den Foren nach meiner Meinung eher Hirngespinnste von einigen Leuten, welche mittlererweile eine Phobie entwickelt haben.
6.Ich rate allerdings zu einer Rechtsschutzversicherung (Man kann ja nie wissen ).
7.Und auch dieser Flyer der hier in diesem netten Bundesland umgeht; dieses Teil würde nach meiner Meinung bei keinem Gerichtsverfahren standhalten. Aufregen darüber kann man sich allemal.
8.Funde, welche nicht der Neuzeit zugeordnet werden können, immer melden, das Schatzregal ist immerhin ein haltbarer Gesetzesteil des Landes. Egal was Ihr von dem Denkmalamt für eine Antwort erhalten habt. Neuzeitfunde nach Bürgerlichem Gesetzbuch etc.
Diese Ausführungen können selbstverständlich nie vollzählig sein und sollen natürlich auch nur als Beispiel für Sondler gelten, welche ohne Probleme ihre Funde vorlegen. Ich bin auch kein Rechtsanwalt und erhebe bestimmt keine Richtigkeit für meine Ausführungen. Aber wer lesen kann, kommt auf vieles auch allein. Nur die Sonde schwingen langt in B.-W. zur Zeit leider nicht. Ich möchte an dieser Stelle allerdings nicht verschweigen, dass ich selbst Landesbeamter bin und mit Gesetzen zu tun habe. Sogar mit dem schlimmsten ,unverständlichsten und mit der größten Literatur von allen. Ihr wisst schon welches ich meine. Das soll nur bedeuten; Gesetzestexte sind mein tägliches Arbeitszeug.
Ansonsten würde ich allen Baden-Württembergern mal anraten sich zusammenzuschließen und vielleicht in den Ortenschaften, Kreisen etc. z.B. Vereine zu Gründen, welche als Gesamtheit auftreten können.
Alle von Euch die eine weiße Weste haben, sollten sich auf keinem Fall verstecken und selbstbewusst aber auf keinem Fall überheblich auftreten.
Auch diese ständigen Gedanken über Straftaten etc. sind für besonnene, ehrliche und offene Sondler eigentlich kein Problem.
Es gibt immer Tatbestandsmerkmale, gegen die Verstossen werden muss.
Strafgesetzlich ist dies z.B. die Fundunterschlagung etc.
Bei den anderen Dingen reden wir von Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld.
Wer von Euch ist nicht mal 10 km/h in einer Ortschaft zu schnell gefahren; musstet Ihr deshalb etwa Angst haben in den Bau zu wandern oder das Euer Auto beschlagnahmt wird ? Alles Quatsch. Derjenige z.B. Förster der so etwas durchführt (Beschlagnahme der Sonde etc.), wird wohl bei einem Gerichtsverfahren bezüglich einer Ordnungswidrigkeit hoffentlich nicht nur mit einer Rüge davonkommen.
Es geht gar nicht darum das LDA zu provozieren, sondern denjenigen die dort beschäftigt sind zu zeigen:
Es gibt mehr als genug ehrliche Sondengänger, welche einem Hobby nachgehen und eine wirkliche Hilfe im Denkmalschutz sind. Ob geliebt oder ungeliebt, es gibt uns nun mal.
Man muss auch offen ansprechen, dass es auch bei den Sondlern schwarze Schafe gibt, sorry die gibt es doch überall, selbst bei der gesetzgebenden Gewalt.
Zur Zeit besteht eine der Hauptängste in Baden-Württemberg doch ganz einfach darin: Gibt man einem eine offizielle Genehmigung wie in z.B. Hessen und anderen Bundesl. öffnet man Haus und Tor für alle anderen.
Dieses Verstecken hinter der Fußstapfentheorie - Sondengänger = Raubgräber- ist nach meiner Meinung nichts anderes als eine Schwäche.
Man weiss doch ganz genau wie Raubgräber organisiert sind, und welche mafiöse Strukturen vorhanden sein müssen, um so etwas durchzuziehen.
Von der Recherche bis zum Verkauf, ohne genug kriminelle Energie geht doch so etwas gar nicht.
Dies würde im Klartext nämlich bedeuten: Strebt man ein Gerichtsverfahren gegen einen namentlich bekannten(weil er sich schriftlich beim LDA gemeldet hat), Fundabgebenden Sondengänger an, der keinen Straftatbestand erfüllt hat, geht man wahrscheinlich damit baden und hat bei diesem in vielen Teilen unanwendbarem Denkmalschutzgesetz ab da ein richtiges Problem.
Auch die Feldbegeher/ Scherbenleser sind rechtlich gesehen nämlich ungesetzlich unterwegs und die suchen sogar vorsätzlich nach Bodendenkmalen. Die werden schließlich auch schon seit Ewigkeiten geduldet.
Sollte es unter Euch wirklich einen geben, der einen kennt, welcher aufgrund des Denkmalschutzgesetzes verurteilt wurde; wollt Ihr irgendwem hier wirklich einen Bären aufbinden, das derjenige wirklich nur ein ehrlicher Sondler war.
Das Ganze sollte eigentlich nur ein kurzer Beitrag werden, nun ja, war leider nicht ganz möglich. Aber ich hoffe ich habe einigen unter Euch Mut gemacht und einen möglichen Weg aufgezeigt.
Den anderen, die das ganze alles einfach ignorieren; z.B. bewegliche Bodendenkmale einfach behalten (z.B. Römische Münzen etc.), kann ich an dieser Stelle nur versuchen ins Gewissen zu reden. Denn hinter Euch verstecken sich die Denkmalschützer mit Ihrer Meinung ebenfalls.
Als erstes mal die Äußerungen von mir in dem anderen Forum in Zitatsform.
Hallo. Ich verstehe noch immer die ganze Aufregung wegen Baden-Württemberg nicht. Ich habe beim Landesdenkmalamt einen Antrag gestellt und habe nur die Auflage bekommen das ich nicht auf oder nach Bodendenkmälern gezielt suchen darf. Und wer macht das schon ? Das Sondengehen ist bei uns in Baden-Württemberg grundsätzlich nämlich auch nicht verboten. Man sollte auch nicht wie eine Wildsau den Boden umpflügen. Die Funde sollten halt vorgelegt werden und der Archäologe entscheidet schon selbst, was man behalten darf und was nicht. Die Regelungen wegen des Schatzregales in B.-W. sollten schon eingehalten werden. Neuzeitliche Funde sind sowieso über das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Ich habe schon Munitionsteile (Patronen) bei der Polizei abgegeben. Auch dort gab es keine Probleme. Es gibt auch hier im wilden Süden Gesetze, welche auch für und gegen Sondengänger gelten. Aber es gibt definitiv kein Gesetz, welches das Sondengehen untersagt.
Mit Menschlichkeit und Überzeugungskraft kommt man auch hier weiter
Zitat 2
1. Ja, ich komme aus der Pfalz. Wohne aber seit 1986 in B.-W. .
2. Natürlich habe ich keine Grabungsgenehmigung. Diese bezieht sich nämlich ausschliesslich auf Grabungen nach Bodendenkmälern (Vielleicht sollte man ein Gesetz erst mal richtig lesen-bevor man den Kopf in den Sand steckt ). Die bekommt man als Privatperson nie. Weswegen auch ? Ich gehe einem Hobby nach und bin kein Archäologe.
3. Ich habe eine Bescheinigung, auf welcher mir bestätigt wird, das das Sondengehen im Prinzip nicht verboten ist. Alle anderen Gesetze muss ich selbstverständlich einhalten.
Was heisst eigentlich Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Das Wundermittel ist eine Topographische Karte. Ich hoffe jeder von Euch benutzt so was. Daraus kann man viel erkennen. Und nochmal: Es gibt auch in Baden-Württemberg kein Gesetz, dass das Sondengehen verbietet.
Vielleicht war auch meine Selbstverpflichtungserkärung der ausschlaggebende Punkt. Vielleicht wollen die Landesdenkmalämter einfach auch nur wissen, wer so durch die Gegend rennt. Und was dieser jemand eigentlich vor hat.
Also alles zusammen gesehen gilt nach meiner rechtlichen Einschätzung, auch entgegen vieler anderen Meinungen, folgendes:
1.Es gibt auch in B.-W. kein Verbot für das Sondengehen.
2.Man sollte auf jedem Fall den schriftlichen Antrag auf eine Grabungsgenehmigung nach § 21 Denkmalschutzgesetz stellen, welche grundsätzlich(sehr wahrscheinlich) abgelehnt werden wird (siehe Zitate).
3.Hängt eine Selbstverpflichtungserklärung an den Antrag an, in welchem Ihr erklärt was Ihr vorhabt und wie Ihr Euch eine Zusammenarbeit vorstellt.
4.Informiert Euch vor der Suche, wo Bodendenkmale sind und bleibt diesen Fern.
5.Lasst Euch auf keinem Fall einschüchtern, denn Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme Eurer Sonden etc. sind in den Foren nach meiner Meinung eher Hirngespinnste von einigen Leuten, welche mittlererweile eine Phobie entwickelt haben.
6.Ich rate allerdings zu einer Rechtsschutzversicherung (Man kann ja nie wissen ).
7.Und auch dieser Flyer der hier in diesem netten Bundesland umgeht; dieses Teil würde nach meiner Meinung bei keinem Gerichtsverfahren standhalten. Aufregen darüber kann man sich allemal.
8.Funde, welche nicht der Neuzeit zugeordnet werden können, immer melden, das Schatzregal ist immerhin ein haltbarer Gesetzesteil des Landes. Egal was Ihr von dem Denkmalamt für eine Antwort erhalten habt. Neuzeitfunde nach Bürgerlichem Gesetzbuch etc.
Diese Ausführungen können selbstverständlich nie vollzählig sein und sollen natürlich auch nur als Beispiel für Sondler gelten, welche ohne Probleme ihre Funde vorlegen. Ich bin auch kein Rechtsanwalt und erhebe bestimmt keine Richtigkeit für meine Ausführungen. Aber wer lesen kann, kommt auf vieles auch allein. Nur die Sonde schwingen langt in B.-W. zur Zeit leider nicht. Ich möchte an dieser Stelle allerdings nicht verschweigen, dass ich selbst Landesbeamter bin und mit Gesetzen zu tun habe. Sogar mit dem schlimmsten ,unverständlichsten und mit der größten Literatur von allen. Ihr wisst schon welches ich meine. Das soll nur bedeuten; Gesetzestexte sind mein tägliches Arbeitszeug.
Ansonsten würde ich allen Baden-Württembergern mal anraten sich zusammenzuschließen und vielleicht in den Ortenschaften, Kreisen etc. z.B. Vereine zu Gründen, welche als Gesamtheit auftreten können.
Alle von Euch die eine weiße Weste haben, sollten sich auf keinem Fall verstecken und selbstbewusst aber auf keinem Fall überheblich auftreten.
Auch diese ständigen Gedanken über Straftaten etc. sind für besonnene, ehrliche und offene Sondler eigentlich kein Problem.
Es gibt immer Tatbestandsmerkmale, gegen die Verstossen werden muss.
Strafgesetzlich ist dies z.B. die Fundunterschlagung etc.
Bei den anderen Dingen reden wir von Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld.
Wer von Euch ist nicht mal 10 km/h in einer Ortschaft zu schnell gefahren; musstet Ihr deshalb etwa Angst haben in den Bau zu wandern oder das Euer Auto beschlagnahmt wird ? Alles Quatsch. Derjenige z.B. Förster der so etwas durchführt (Beschlagnahme der Sonde etc.), wird wohl bei einem Gerichtsverfahren bezüglich einer Ordnungswidrigkeit hoffentlich nicht nur mit einer Rüge davonkommen.
Es geht gar nicht darum das LDA zu provozieren, sondern denjenigen die dort beschäftigt sind zu zeigen:
Es gibt mehr als genug ehrliche Sondengänger, welche einem Hobby nachgehen und eine wirkliche Hilfe im Denkmalschutz sind. Ob geliebt oder ungeliebt, es gibt uns nun mal.
Man muss auch offen ansprechen, dass es auch bei den Sondlern schwarze Schafe gibt, sorry die gibt es doch überall, selbst bei der gesetzgebenden Gewalt.
Zur Zeit besteht eine der Hauptängste in Baden-Württemberg doch ganz einfach darin: Gibt man einem eine offizielle Genehmigung wie in z.B. Hessen und anderen Bundesl. öffnet man Haus und Tor für alle anderen.
Dieses Verstecken hinter der Fußstapfentheorie - Sondengänger = Raubgräber- ist nach meiner Meinung nichts anderes als eine Schwäche.
Man weiss doch ganz genau wie Raubgräber organisiert sind, und welche mafiöse Strukturen vorhanden sein müssen, um so etwas durchzuziehen.
Von der Recherche bis zum Verkauf, ohne genug kriminelle Energie geht doch so etwas gar nicht.
Dies würde im Klartext nämlich bedeuten: Strebt man ein Gerichtsverfahren gegen einen namentlich bekannten(weil er sich schriftlich beim LDA gemeldet hat), Fundabgebenden Sondengänger an, der keinen Straftatbestand erfüllt hat, geht man wahrscheinlich damit baden und hat bei diesem in vielen Teilen unanwendbarem Denkmalschutzgesetz ab da ein richtiges Problem.
Auch die Feldbegeher/ Scherbenleser sind rechtlich gesehen nämlich ungesetzlich unterwegs und die suchen sogar vorsätzlich nach Bodendenkmalen. Die werden schließlich auch schon seit Ewigkeiten geduldet.
Sollte es unter Euch wirklich einen geben, der einen kennt, welcher aufgrund des Denkmalschutzgesetzes verurteilt wurde; wollt Ihr irgendwem hier wirklich einen Bären aufbinden, das derjenige wirklich nur ein ehrlicher Sondler war.
Das Ganze sollte eigentlich nur ein kurzer Beitrag werden, nun ja, war leider nicht ganz möglich. Aber ich hoffe ich habe einigen unter Euch Mut gemacht und einen möglichen Weg aufgezeigt.
Den anderen, die das ganze alles einfach ignorieren; z.B. bewegliche Bodendenkmale einfach behalten (z.B. Römische Münzen etc.), kann ich an dieser Stelle nur versuchen ins Gewissen zu reden. Denn hinter Euch verstecken sich die Denkmalschützer mit Ihrer Meinung ebenfalls.