Anmeldung als Sondengänger
Moderator:vtmue
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Hallo zusammen,
ich möchte über meine Erfahrung, die ich bei der Anmeldung als Sondengänger und Ehrenamtlicher Mitarbeiter beim Landesamt für Denkmalpflege in Stuttgart gemacht habe.
Nach einer Empfehlung von Stefan (Danke dir) habe ich ein Brief, wo ich mich und mein Vorhaben vorgestellt habe, an zuständigen Archäologen geschrieben. Als Antwort habe ich ein, wahrscheinlich, Standartbrief mit einem Nein und einer Drohung einer "gebührenpflichtige, förmliche Antragsablehnung" wenn ich "den Antrag bis zum 28.02.10 nicht zurückziehe" bekommen.
Ich habe nicht locker gelassen und gleich noch ein Brief, mit noch genauer Bitte und Erklärung meiner Interessen, geschrieben. Und als der Brief angekommen war ( in Internet sieht man alles ) habe ich einen Termin zum persönlichen Gespräch ausgemacht. Lezten Freitag war es soweit. Ich war da und mir wurde erklärt, dass egal wie ehrlich und ernst meine Absichten zwecks Interesse für Heimatgeschichte und Fundmeldung sind, ich DARF NICHT mit Sonde in BW suchen. Aber als Lesesucher herzlich willkommen bin.
Jetzt frage ich die erfahrenen und angemeldeten Sucher, spezial Pfältzer, was habe ich falsch gemacht oder wo soll ich mich melden. Ich WILL keinen Museum zu Hause bauen, ich WÜRDE ALLE FUNDE unserem Museum abgeben, nur die Münzen würde ich, wenn es geht, gern behalten. Und wo ist der Unterschied wenn ich ein Fund von der Oberfläche oder aus der Tiefe max. 20cm von einem seit Jahrzehnten maschinell bearbeitetem Feld berge.
In Bayern bin ich als Sondengänger und Ehrenamtlicher angemeldet und besuche Lehrkurse. DAS macht echt Spaß.
Grüß Blidenbauer
ich möchte über meine Erfahrung, die ich bei der Anmeldung als Sondengänger und Ehrenamtlicher Mitarbeiter beim Landesamt für Denkmalpflege in Stuttgart gemacht habe.
Nach einer Empfehlung von Stefan (Danke dir) habe ich ein Brief, wo ich mich und mein Vorhaben vorgestellt habe, an zuständigen Archäologen geschrieben. Als Antwort habe ich ein, wahrscheinlich, Standartbrief mit einem Nein und einer Drohung einer "gebührenpflichtige, förmliche Antragsablehnung" wenn ich "den Antrag bis zum 28.02.10 nicht zurückziehe" bekommen.
Ich habe nicht locker gelassen und gleich noch ein Brief, mit noch genauer Bitte und Erklärung meiner Interessen, geschrieben. Und als der Brief angekommen war ( in Internet sieht man alles ) habe ich einen Termin zum persönlichen Gespräch ausgemacht. Lezten Freitag war es soweit. Ich war da und mir wurde erklärt, dass egal wie ehrlich und ernst meine Absichten zwecks Interesse für Heimatgeschichte und Fundmeldung sind, ich DARF NICHT mit Sonde in BW suchen. Aber als Lesesucher herzlich willkommen bin.
Jetzt frage ich die erfahrenen und angemeldeten Sucher, spezial Pfältzer, was habe ich falsch gemacht oder wo soll ich mich melden. Ich WILL keinen Museum zu Hause bauen, ich WÜRDE ALLE FUNDE unserem Museum abgeben, nur die Münzen würde ich, wenn es geht, gern behalten. Und wo ist der Unterschied wenn ich ein Fund von der Oberfläche oder aus der Tiefe max. 20cm von einem seit Jahrzehnten maschinell bearbeitetem Feld berge.
In Bayern bin ich als Sondengänger und Ehrenamtlicher angemeldet und besuche Lehrkurse. DAS macht echt Spaß.
Grüß Blidenbauer
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Moin Blidenbauer,
im Prinzip hast Du alles erst einmal richtig gemacht. Allerdings hättest Du auf die schriftliche Ablehnung Deines Antrages bestehen sollen. Ob es tatsächlich eine Rechtsgrundlage gibt, Anträge gebührenpflichtig ablehnen zu können, müsste nochmal extra geprüft werden.
Auf die Ablehnung hättest Du einen Widerspruch schreiben müssen, bzw. Dein Rechtsanwalt hätte dies tun sollen. Ich gehe davon aus, dass Du als Sondengänger sowieso eine Rechtsschutzversicherung hast.
Es ist davon auszugehen, dass der Widerspruch ebenfalls zurückgewiesen worden wäre. Danach erfolgt die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Da wird man Dir aber hier bei DIGS kaum weiterhelfen wollen.
Viele Grüße
Walter
http://www.phoenixrheinmain.de
im Prinzip hast Du alles erst einmal richtig gemacht. Allerdings hättest Du auf die schriftliche Ablehnung Deines Antrages bestehen sollen. Ob es tatsächlich eine Rechtsgrundlage gibt, Anträge gebührenpflichtig ablehnen zu können, müsste nochmal extra geprüft werden.
Auf die Ablehnung hättest Du einen Widerspruch schreiben müssen, bzw. Dein Rechtsanwalt hätte dies tun sollen. Ich gehe davon aus, dass Du als Sondengänger sowieso eine Rechtsschutzversicherung hast.
Es ist davon auszugehen, dass der Widerspruch ebenfalls zurückgewiesen worden wäre. Danach erfolgt die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Da wird man Dir aber hier bei DIGS kaum weiterhelfen wollen.
Viele Grüße
Walter
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Hi BlidenbauerWalter Franke hat geschrieben:Moin Blidenbauer,
im Prinzip hast Du alles erst einmal richtig gemacht. Allerdings hättest Du auf die schriftliche Ablehnung Deines Antrages bestehen sollen. Ob es tatsächlich eine Rechtsgrundlage gibt, Anträge gebührenpflichtig ablehnen zu können, müsste nochmal extra geprüft werden.
Auf die Ablehnung hättest Du einen Widerspruch schreiben müssen, bzw. Dein Rechtsanwalt hätte dies tun sollen. Ich gehe davon aus, dass Du als Sondengänger sowieso eine Rechtsschutzversicherung hast.
Es ist davon auszugehen, dass der Widerspruch ebenfalls zurückgewiesen worden wäre. Danach erfolgt die Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Da wird man Dir aber hier bei DIGS kaum weiterhelfen wollen.
Viele Grüße
Walter
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Ich bin hier aus diversen Gründen kein Moderator mehr.
Schreib mir bitte eine Mail, damit ich mir ein Bild machen und dir evtl. eine funktionierende Vorgehensweise vorschlagen kann. Eine PDF des Antrages und des Antwortschreibens wäre nicht schlecht.
@Walter
1. Der gebührenpflichtige Ablehnungsbescheid ist rechtlich o.k..
2. Im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes gibt es in Baden-Württemberg kein Widerspruchs/ Einspruchsverfahren. Es gibt ausschließlich den Klageweg und auch das ist rechtlich vorgeschrieben.
Fazit: Erst erkundigen mein lieber Walter; dann über fremde Bundesländer Auskünfte oder Ratschläge erteilen.
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Hallo und Danke euch beiden für Antwort.
@ Walter
Ich habe eine Rechtschutzversicherung aber Widerspruch, Rechtsanwalt, Gericht. Das ist mir zuviel. Ich möchte diesen Weg nicht gehen auch wenn die Möglichkeit dazu gibt. Ich werde anders probieren. Aber trotzdem Danke für dein Rat.
@Jürgen
Ich brauche deine E-Mail Adresse, ich kann hier keine Datei anhängen
Grüß Blidenbauer
@ Walter
Ich habe eine Rechtschutzversicherung aber Widerspruch, Rechtsanwalt, Gericht. Das ist mir zuviel. Ich möchte diesen Weg nicht gehen auch wenn die Möglichkeit dazu gibt. Ich werde anders probieren. Aber trotzdem Danke für dein Rat.
@Jürgen
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Grüß Blidenbauer
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Ich will nicht zu viel schreiben, dass kein falscher Eindruck entsteht. Aber eins möchte ich sagen: langsam wächst das Vertrauen auf beiden Seiten.
Und ich freue mich auf weiteres entwickeln.
Grüß Blidenbauer
Und ich freue mich auf weiteres entwickeln.
Grüß Blidenbauer