La Bâtie-Montsaléon (Frankreich): Raubgräber freigesprochen

Der Titel besagt eigentlich schon alles.

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Beitrag von Archaeos » 15.12.2008 11:34

Walter Franke hat geschrieben: Hallo André,
eine Registrierungspflicht für Detektoren wird es in Europa nicht geben, was bedeutet, dass es nach Eurem Willen dann auch keine NFG in Frankreich geben wird. Es wird sich dann also auch weiterhin nichts bewegen und es werden weiterhin BD durch illegale Sondler abgeräumt. Den Schuh müsst Ihr Euch dann aber auch anziehen.
Hallo Walter,
Registrierungspflicht von Metalldetektoren wie sie von den Bodendenkmalpflegern gefordert wird (aber noch nicht besteht), ist nicht gleichzusetzen mit einer NFG! Die NFG (in Frankreich: die Autorisation préfectorale) ist zwingend vorgeschrieben nicht nur für die Suche und das Graben auf unbeweglichen Bodendenkmälern sondern auch für die Suche nach beweglichen Bodendenkmälern, sprich Gegenständen, welche von vorgeschichtlichem, geschichtlichem oder künstlerischem Interesse sein können , dies außerhalb von bekannten oder erhaltenen BD!
Die NFG in direktem Bezug auf den Gebrauch von Metalldetektoren besteht in Frankreich seit 1989. Noch immer gilt in Frankreich die Loi Carcopino von 1941, welches illegale Ausgrabungen betrifft ...



Walter Franke hat geschrieben: [...] Wir haben kein Problem mit dem Begriff Schatzsucher, erstens stehen die Archäologen selbst in der Tradition von Schatzsuchern (der vollzähligkeithalber sollten auch die Begriffe Raubgräber und Grabräuber nicht fehlen) zweitens bedienen sich auch heute noch Archäologen gerne ihrer Würzeln aus den Anfängen der Archäologe und nennen ihre Archäologischen Ausstellungen gerne "Die Schätze Ägyptens" oder "Schätze der Goten"

Stimmt wohl, dass das Sammeln von Antiquitäten ganz am Anfang der modernen Archäologie stand. Das ist aber schon mehr als anderhalb Jahrhunderte her. Du störst Dich vielleicht nicht am Begriff "Schatzsucher", dennoch gibt es viele Vertreter der Sondengängerei, seriöse wie unseriöse, welche dem Begriff "Schatzsuche" abgeschworen haben, sei es dass sie ihn unpassend finden, sei es, um vermeintlich einer NFG entgehen zu können.

Walter Franke hat geschrieben: Vorsicht mit deutschem Recht, damit stehst Du sowieso auf Kriegsfuß. Du sprichst den § 304 StGB an. Gemeinschädliche Sachbeschädigung. Der bezieht sich auf alles mögliche und u. a. auch auf Denkmäler, allerdings nur solche, die öffentlich sind und dies trifft auf bisher unbekannte BD nicht zu, die sind eben nicht öffentlich, sondern versteckt im Erdreich und somit werden sie vom diesem Gesetz nicht berührt.
Nicht einverstanden. Ich verweise auf die Aussage von Dr. Udo Löhr in Archäol. Nachrichtenbl. 11 (2006) 2, 138, laut welcher Art 304 durchaus Anwendung beim Zerstörung von archäologischen Befunden findet. Damit das Zerstören von archäologischen Befunden nicht Auslegungssache vor Gericht werden kann, rät Dr. Löhr, den § 304 StGB vom Gesetzgeber ergänzen zu lassen,
damit der Schutz , den das Strafrecht mit der Strafbarkeit selbst der einfachen Sachbeschädigung jdem alten Auto bietet, endlich erst recht auch Bodendenkmälern als wertvollem Kulturgut zweifelsfrei zukommt
Walter, es liegt in der Natur eines Bodendenkmals, dass es im Boden verborgen liegt, oder? Wenn es im Boden liegt und noch nicht ausgrgraben ist, ist es umso wertvoller als es noch Informationen liefern kann, die ein bereits freigelegtes BD nicht mehr kann. Dieser Argumentation folgt jeder Richter. Noch was: Nur ein winziger Teil aller archäologischer Fundstellen ist ausgegraben und somit der Öffentlichkeit "zugänglich"...
Zu der von Dr. Löhr gesprochenen Ergänzung des Strafgesetzbuches: sie hat 2008 im französischen Code du Patrimoine (Denkmalschutzgesetz) stattgefunden! Von jetzt an riskieren illegale Sondengänger in Frankreich nicht mehr eine kleine Strafe, welche sie aus der Portokasse bezahlen (200-500 €), sondern saftigere Geldstrafen bis zu 100.000 € (und Haftstrafen) verurteilt zu werden.
André

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Beitrag von Archaeos » 15.12.2008 13:19

Die Antiraubgräbervereinigung Happah hat den Staatsanwalt von Gap angeschrieben, um ihn zu bitten gegen das ergangene Urteil Einspruch einzulegen. Hier der entsprechende Zeitungsartikel:
http://www.ledauphine.com/histoire-apre ... icle=81138

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Beitrag von Archaeos » 15.12.2008 13:25

Wie ich soeben aus gut informierter Quelle in Erfahrung bringen konnte, hat der Staatsanwalt tatsächlich Einspruch gegen das Urteil eingereicht. Somit ist die Sache für die drei Sondengänger/Raubgräber noch nicht ausgestanden. :twisted: :twisted: :twisted:

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