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Verfasst: 15.04.2010 20:26
von Pfälzer/Jürgen Hahn
Dies geschieht individuell
Das bedeutet - jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung - ?

Der gesetzlich angedachte Bezug dürfte sich allerdings auf die befundzerstörende archäologische Ausgrabung beziehen.

Verstehe ich dies so richtig ?

Verfasst: 16.04.2010 08:58
von Archaeos
Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben:
Dies geschieht individuell
Das bedeutet - jeder Antrag eine Einzelfallentscheidung - ?
Ja! Jeder Antragsteller, den ich bislang nicht kannte, muss sich bei mir vorstellen und seinen Antrag begründen. Dabei prüfe ich in einem persönlichen Gespräch seine Kompetenzen und gebe ihm Ratschläge, wie er sich korrekt und denkmalunbedenklich zu verhalten hat.

Pfälzer/Jürgen Hahn hat geschrieben: Der gesetzlich angedachte Bezug dürfte sich allerdings auf die befundzerstörende archäologische Ausgrabung beziehen.
Verstehe ich dies so richtig ?
Der Satz im Gesetz ist sehr allgemein gehalten und bezieht sich sowohl auf "recherche" (Nachforschung) wie auf "fouille" (Grabung). Dementsprechend bezieht er sich auf das Sondengehen, da diese Aktivität sowohl die Suche wie das Bergen von Funden durch Graben beinhaltet. Sondengehen ist auch befundzerstörend, denn selbst die Ackerschicht ist ein archäologischer Befund! Siehe den Artikel von Tony Pollard: ""The Rust of Time" : Metal Detecting and Battlefield Archaeology" im Buch von Suzie Thomas und Peter G. Stone (Siehe Bücherlinks bei DIGS: http://www.digs-online.de/forum/viewtopic.php?t=1617 ).
Wie Du erkennst, ist die Genehmigungspraxis für Sondengänger sehr arbeitsintensiv und zeitraubend, wenn man sie seriös durchführt. Es kann nicht angehen, jedem SG automatisch und ungesehen eine Blanko-Genehmigung auszustellen. Beim Ausstellen von Genehmigungen habe ich es mit einer Vielzahl von unterscheidlichen Menschen zu tun, vom seriösen Ehrenamtlichen (vergleichbar mit Lojoer, Loenne jupppo oder Insurgent) hin bis zum Raubgräber und Lügner. Es sind schon zweimal Eltern an mich herangetreten, die ihren Kindern ein Schatzsuchgerät schenken wollten. Ich habe ihnen die Belange und Zielsetzungen der Archäologie erklärt und ihnen die gesamte Problematik des Sammelns von archäologischen Artekfakten mittels Metalldetektoren aufgezeigt. Da die Eltern in beiden Fällen helle Köpfe waren, konnte ich sie davon abhalten, ihren Sprösslingen ein Metallsuchgerät zu kaufen. Der letzte Fall geht auf gestern zurück!

Ich bin mir sicher, dass jeder Archäologe, der die Verwaltung der Nachforschungsgenehmigungen für Sondengänger und Ehrenamtliche inne hatte, eine ähnliche Aussage machen würde wie ich hier und jetzt.
Gruß,
André

Verfasst: 17.04.2010 12:10
von Walter Franke
Moin André,

vielen Dank für Deine ausführlichen Erklärungen über unser Nachbarland Luxemburg.

Hallo Jürgen,

auch in D erfolgt bei einer Antragstellung eine Einzelfallentscheidung, da es in keinem Bundesland - jedenfalls ist mir keines bekannt - eine Verfahrensrichtlinie dazu gibt.
Auch das Urteil vom VG Wiesbaden - Mythos-Urteil - bestätigt die Praxis der Einzelfallentscheidung und hält die Möglichkeiten offen, die NFG in ihrem Umfang zu variieren.
Eine Verweigerung ist auch möglich, wenn der Antragsteller kein konkretes Forschungsvorhaben vorstellt. Sprich Spaßsucher haben kein Anrecht auf eine NFG - wie ich auch in meinem Artikel in der DSM 11 geschrieben habe.

Viele Grüße

Walter

Verfasst: 17.04.2010 14:44
von Pfälzer/Jürgen Hahn
Danke Walter
auch in D erfolgt bei einer Antragstellung eine Einzelfallentscheidung, da es in keinem Bundesland - jedenfalls ist mir keines bekannt - eine Verfahrensrichtlinie dazu gibt.
Auch das Urteil vom VG Wiesbaden - Mythos-Urteil - bestätigt die Praxis der Einzelfallentscheidung und hält die Möglichkeiten offen, die NFG in ihrem Umfang zu variieren.
Geschenkt, daß ist mir alles bekannt.

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André

Schick mir bitte per PN eine Mail-Adresse.

Du bekommst die Antwort für deine Eingangsfrage auf diesem Weg.

Merci

Erklärung für meinen Beitrag

Verfasst: 19.04.2010 11:38
von bronco
Im Jahre 2000 war ich in der Nähe vom Belgium/ Morbach mit einem Freund im Hundheimer Wald, um Pilze zu suchen.
Unsere Geräte hatten wir dabei.
Als der zuständige Förster Haag von Hundheim vorbei kam, vermutete er das wir auch suchten, was aber nicht der Fall war.
Nur keiner glaubte uns!
Der Förster meldete dies weiter nachdem er unsere Auto`s gesehen hatte.
Nach ca. 14 Tagen hatte ich in meinem Wohnort Morscheid eine Hausdurchsuchung, wobei mir mein Fischergerät beschlagnahmt wurde.
Da mir ein Rechtanwalt in Köln zu teuer war, nahm ich die Strafe an.
Das ist nun alles 10 Jahre her, trotzdem bekomme ich hier keine Suchgenehmigung.
Soll man es irgenwann nochmals probieren oder kann ich es vergessen?
Ich denke ich habe die falsche Staatsbürgerschaft.

Verfasst: 19.04.2010 13:38
von Walter Franke
Hallo Ferdinand,

alle Achtung - Du im Internet - Respekt !!

Du hast nicht die falsche Staatsangehörigkeit, sondern Du hattest den falschen Rechtsanwalt, das sagte ich Dir aber schon.

Wo willst Du denn die NFG beantragen in Rheinland-Pfalz oder in Hessen?

Viele Grüße

Walter

Hallo

Verfasst: 23.04.2010 11:10
von bronco
Lieber Walter !!!
Ich kenne hier mehrere Ausländer, die eine Suchgenehmigung haben,
aber ich als dtsch. bekomme keine, sobald ich meinen Name sage, kommt
kurz darauf die Antwort, ja Herr Moritz da war doch mal was vor 1o Jahren. Da kann man sich schon fragen, bin ich Deutscher oder? :D
Das nur mal zu deinem Beitrag.
Herzliche Grüsse auch an deine bessere Hälfte
Ferdi


PS/ Meine 2 Briefe hast Du mir bis heute nicht beantwortet.

Verfasst: 23.04.2010 13:12
von Walter Franke
Hallo Ferdinand,

danke, Grüße auch von Regina an Dich.

Sehen wir uns dieses Jahr in Osburg?


Es ist völlig gleich, an was sich ein Archäologe erinnern kann. Du hast Dein Bußgeld bezahlt, die Sache ist damit erledigt. Diese Ordnungswidrigkeit nach dem Straßenverkehrsrecht darf nirgends gespeichert sein.

Ich binge nach Osburg ein Antragsvordruck mit, den füllen wir dann aus und dann ziehen wir das mal durch. Du hast ja hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung?

Viele Grüße

Walter