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von Walter Franke » 01.06.2009 06:34
Moin,
ich habe damal das Mythos-Urteil miterstritten. Dies war die Grundlage dazu, dass es heute überhaupt Genehmigungen gibt.
Grundlage war die Kommentierung zur Definition, was ein Bodendenkmal ist. Diese Kommentierung hat sich jetzt aber geändert, sprich, es gibt eine neue Kommentierung. Darin wird der Begriff nicht mehr am Datum 1648 festgemacht, sondern ist fließend daran geknüft, ob von einer Sache andere Quellen vorliegen, so dass die archäologische Grabung nicht mehr die einizge Quelle der Forschung ist.
Dies reicht jetzt bis in die Zeit des 2. Weltkrieges, bei Münzen hatten wir schon immer statt 1648 das Jahr 1871. Dieses Jahr 1871 bei Münzen ist geblieben, ab diesem JAhr gelten Münzen nicht mehr als Bodendenkmäler.
Alles andere ist jetzt hochkompliziert. Es ist heute fast unmöglich zu sagen, wo man noch ohne Genehmigung suchen kann. Aus diesem Grund haben alle unsere Vereinsmitglieder (IG Phoenix Rhein-Main) die nach Relikten des 2. Weltkrieges suchen, beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Nachforschungsgenehmigungen (NFG) beantragt und inzwischen auch erhalten.
In Hessen gibt es einen standartisierten Antrag, welcher vom Beirat Nachforschung erstellt wurde. den kannst Du unter phoenixrheinmain@t-online anfordern. Nach dem Du den Antrag abgegeben hast, wird dieser dem Beirat Nachforschung übergeben. Die Prüfen den Antrag und wenn sie das ok geben, wird der Antrag den zuständigen Bezirksarchäologen weitergeleitet. Dieser, für Wiesbaden ist das Dr. Schwitalla, wird Dich bzw. Deinen Sohn, zu einem persönlichen Gepräch ins Schloss Biebrich einladen. Danach bekommst Du eine NFG. Diese gilt im ersten Jahr allerdings nur ohne Metalldetektor, also nur eine Augensuche.
Erst im zweiten Jahr gibt es eine NFG für den Einsatz eines Metalldetektors. Em Ende des ersten Jahres ist ein Fundbericht zu erstellen und für jeden Fund eine Fundmeldung abzugeben. Das liest sich jetzt vielleicht alles ein bisschen kompliziert, ist es aber nicht.
Als ehrenamtlicher Geländebegeher, so heißt das in Hessen, werden Dir bzw. Deinem Sohn, Kurse angeboten, die vom Landesamt ausgerichtet werden. Diese Kurs sollen die Geländebegeher qualifizieren. Der erste, quasi ein Pflichtkurs, ist der Kurs Feldbegehung. Die weiteren Kurs sind sehr zu empfehlen.
Viele Grüße und gut Fund
Walter Franke