Sch....Schatzsuchermagazine

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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 29.08.2008 18:31

Archaeos schrie u.a.:

"In vielen Denkmalschutzgesetzen Europas (ich müsste überprüfen, ob das in der BRD überall der Fall ist) ist bereits die Suche nach Gegenständen und Stellen genehmigungspflichtig, nicht erst das Graben. "

Soweit es Deutschland betrifft, kann er nur die S u c h e nach Gegenständen meinen, die B o d e n d e n k m ä l e r sind, nicht generell jede Suche nach allem Möglichen - wie anscheinend suggeriert werden soll!
Soweit er sich auf Europa bezieht, kann er sich vorwiegend nur auf den ehemaligen "Ostblock" berufen - incl. die Bundesländer der früheren DDR, die ausschließlich sofort das Schatzregal in die Denkmalschutzgesetze eingearbeitet haben.

(Nachdem die Himmelsscheibe fast durch die Lappen gegangen ist, hat man sich dort lediglich zur Einführung einer "Ablieferprämie" durchringen können, die nicht genau bestimmt und im Ergebnis wirkungslos ist.
Das zeigt, daß man das Grundproblem der Fundunterschlagung bei Schatzregal-Regelung erkannt hat - im Gegensatz zu Entetrente - sprich, daß das Schatzregal infolge Entschädigungslosigkeit die Fundunterschlagung fördert und somit dem Denkmalschutz entgegenläuft.
Darum spreche ich von einem Paradox dieses Rechtsinstitutes!
Ganz am Rande ist dort ein Schweinegeld für ein Himmelsscheiben-Museum ausgegeben worden, für den Ankauf von Bodendenkmälern haben die angeblich kein Geld?!)

Den Staatsmonopol-Kapitalismus hat man hier im "Westen" noch nie gemocht und ich bin gegen sozialistische Verhältnisse - alles gehört dem Staat!

Natürlich gehe ich insoweit völlig konform, als unbekannte Bodendenkmäler geschützt werden sollen.
Daher besteht die Meldepflicht ja auch in den Bundesländern ohne Schatzregal.
Der Staat hat Anspruch auf die wissenschaftliche Auswertung.
Wenn er meint, das Bodendenkmal zu diesem Zweck erwerben zu müssen, dann soll er es doch tun.
Er kann sich doch die Option des Erst- bzw. Alleinerwerbsrechts vorbehalten.

Die Schatzsuche im engeren Sinne des rechtlichen Schatzbegriffes beschäftigt sich zutreffend mit Gegenständen, die so lange verborgen gelegen haben, daß (und zwar wegen der langen Verborgenheit) der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist.
Insoweit berührt jede Schatzsuche auch archäologische Interessen.
Ändert aber nichts daran, daß ich mit dem Metalldetektor nach verlorenen Gegenständen suche darf - dies ohne jegliche Bedingung einer Genehmigung.

Soweit es sich bei den Funden oder entdeckten Gegenständen nicht um Bodendenkmäler handelt, wird der Sucher/Entdecker/Zufallsfinder sogar nach Ablauf einer Frist das Alleineigentum erhalten können.
Welcher Archäologe möchte mir die Suche nach v e r l o r e n e n G e g e n s t ä n d e n mit dem Metalldetektor verbieten?
Wer am Walchensee Goldbarren der Reichsbank findet, berührt keine archäologische Interessen, sondern das Eigentum der Bundesbank, gegen die der Finder dann den - unbestrittenen - Anspruch auf Finderlohn geltend machen kann.
Von meinem Recht, den Finderlohn betreffend verlorene Sachen geltend machen zu können (bzw. darüberhinaus sogar das Alleineigentum erhalten zu können), bringt mich kein Archäologe ab und auch nicht die
Polizeibehörden.
Es geht in diesen Fällen darum, daß der Eigentümer sein rechtmäßiges Eigentum wiedererlangt.
Der wird sich freuen und wehren, wenn der Staat dann diesen Gegenstand als Bodendenkmal hinter dem Deckmantel des Schatzregales und unter Zuziehung eines Denkmalamtes für sich beanspruchen möchte.

Bei der Suche nach verlorenen Gegenständen darf sich jeder freie Bürger auch der Metalldetektoren bedienen, oder der Wünschelrute oder seiner Brille.
Natürlich kann er sich im Falle eines Fundes auf die geltenden Gesetze berufen, die Finderlohn und Eigentumszuweisung vorsehen.
Konsequenterweise hat er aber dann auch die geltenden Gesetze zu achten, wenn er Bodendenkmäler sucht (Genehmigungsverfahren) oder bei zufälliger Entdeckung eines solchen den Meldepflichten nach zu kommen.
In Anerkennung der P f l i c h t e n aus den Denkmalschutzgesetzen
behalte der Bundesbürger aber auch das R e c h t , sich auf die Suche nach verlorenen Gegenständen zu machen und die Rechte aus den Funden verlorenen Gegenstände geltend machen zu können, die durch die Denkmalschutzgesetze nicht berührt werden.
Und dort, wo die Eigentumszuweisung an Schätzen - § 984 BGB - von den Denkmalschutzgesetzen nicht berührt werden - soweit keine Schatzregelung gegeben ist - hat der Bundesbürger tatsächlich auch das Recht zur Schatzsuche.
Besitzt der gefundene Schatz darüberhinaus allerdings auch die Eignung eines Bodendenkmales nach den gesetzlich festgeschriebenen Definitionen, dann finden der Denkmalschutz selbstverständlich Anwendung - es ist Meldung zu machen und der Schatz zur wissenschaftlichen Auswertung für die nötige Zeit zu überlassen.

Mit dieser Meinung bin ich bei den Raubgräbern unter den Schatzsuchern natürlich äußerst unbeliebt, mit der Forderung nach Abschaffung des Schatzregales im Sinne eines praktikableren Denkmalschutzes paradoxerweise bei den Archäologen.
Es ist ein hartes Los, sich im Rahmen der geltenden Gesetze zu bewegen und die Beachtung derselben bei anderen Gruppen einzufordern.

Gruß

masterTHief
masterTHief TreasureHunt management consulting, Planegg, Ihr Partner bei der Schatzsuche - nur echt mit "TH"

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RayRedditch
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Beitrag von RayRedditch » 29.08.2008 18:46

Eingentlich ist jeder schatzregal illegal, da ein Ländes gesetz nicht über Bundes gesetz gehen darf, oder ? 8)
Bin Ausländer, aber zuhause überall. Aber vorall bin Ich MENSCH !! Du Auch?

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masterTHief
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Beitrag von masterTHief » 30.08.2008 06:50

Hallo RayRedditch,

es stimmt , daß Bundesrecht dem Landesrecht übergeordnet ist.
Hier in Bezug auf des Verhältnis

§ 984 BGB - Bundesrecht
zu
Denkmalschutzgesetze mit Schatzregal - Landesrecht

unterliegst Du aber einem bei Schatzsuchers weitverbreitetem Mißverständnis.

Die Ermächtigung der Länder,
das für ein geregeltes Nebeneinander geltende bürgerliche Recht (§ 984 BGB) zugunsten ihres jeweils öffentlichen Rechts, das ein Über-/Unterordnungsverhältnis regelt, einzuschränken zu können,
ergibt sich aus dem Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB), das dem BGB vorgeschaltet ist und einschränkende Wirkungen hat.
Das Schatzregal (als den § 984 BGB einschränkende bzw. aushebelnde Regelung) hat seine Grundlage in Art. 73 EGBGB.

Natürlich können die Länder ihr öffentliches Recht nur in Landesgesetzen manifestieren.
Hinsichtlich des Schatzregales in den Denkmalschutzgesetzen wird aber gerade nicht Bundesrecht gebrochen, sondern (im Gegenteil) mit der Maßgabe angewendet, daß die Eigentumszuweisung an Schätzen zugunsten des Volkes (immerhin der Souverän in diesem Staat!) eingeschränkt bzw. aufgehoben wird.

Das hat mittlerweile zu der Kuriosität geführt, daß es 8 unterschiedlich einschneidende Varianten des Schatzregales in den 13 Bundesländern gibt.

Die Köche dreier Bundesländer würzen die deutsche Denkmalschutz-Suppe überhaupt nicht, die Köche von 10 Bundesländern geben 8 verschiedene Gewürze in unterschiedlichen, nicht untereinander abgeschmeckten Mengen dazu.
Das Gemisch wird einem dann noch in der Volksküche (beispielsweise von Kellnern wie Entetrente empfohlen) als geschmack-, gehaltvoll und besonders vitaminreich und stärkend angepriesen, schmeckt allerdings - wie jede Medizin - abscheulich, ist ungenießbar, fördert den Brechreiz und wirkt wie ein Abführmittel - denn entscheidend ist doch "was hinten raus kommt" (Mahlzeit).

Wenn sich dann jemand nicht zur - mit Geschmacksverstärkern, Beruhigungsmitteln oder auch Psychopharmaka angereicherten - Zwangsernährung an den Tisch setzt und lieber zu Fastfood greift (bei McDonald weiß man wenigstens, daß die Hambuger in ganz Deutschland genauso schmecken), dann werden ihm falsche Tischmanieren vorgeworfen und ein Feinschmecker sei er auch nicht, sondern ein "Suppenkasper", der seine Suppe nicht essen mag.
Und das gerade von Leuten, die sich andererseits mitunter gegen Gen-Food wehren.

Dies hat allerdings alles nichts mehr mit den Titelbildern und Schatzsucher-Magazinen zu tun.
Dem DSM sei aus besonderem Anlaß anempfohlen, als nächstes Titelbild sich erbrechende Kinder zu zeigen, mit der Unterschrift: "Die Schatzregal-Suppe - die gibt der Archäologe seinen Kindern".

Gruß

masterTHief
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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 30.08.2008 11:08

Sehr geschmackvoll Rudolf.

Sei es drum : Jedem was IHM wichtig erscheint.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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StefanGlabisch/Entetrente
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Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 30.08.2008 13:46

Hallo !

Ich denke zu dem Thema ist erstmal alles gesagt.

Und wir könnten es schließen.



Besten Gruß

Stefan
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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