Wer kann hier evtl. helfen

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StefanGlabisch/Entetrente
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Tjaja..

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 07.04.2006 18:38

masterTHief hat geschrieben:
Und wer bisher keinen Anlaß zu in Richtung ungenehmigter Nachforschung gegeben hat, weil er bisher nie nach Bodendenkmälgern gesucht hat, soll dem die Genehmigung verwehrt werden, weil es keinen Grund für eine Selbstanzeige gibt?
Wohl kaum. Macht auch wenig Sinn wenn nie gegen ein Gesetz verstoßen wurde eine Anzeige zu machen.
masterTHief hat geschrieben: Oder soll der etwa eine Selbstanzeige machen, die jeder Grundlage entbehrt, weil er sich bisher nichts hat zu schuklden kommen lassen?
Ist das Gleiche , oder ?
masterTHief hat geschrieben: Oder zumindest an Eidesstatt erklären, daß er bisher keine Nachforschungen nach Bodendenkmälern vorgenommen hat?
Keine Ahnung ob sowas nötig ist....
masterTHief hat geschrieben: Wenn sich jemand "ermuntert" sieht, eine Selbstanzeige zur Erlangung einer Genehmigung im Sinne der Denkmalschutzgesetze zu erhalten, weil er dazu "angeregt" wurde, dann aber strafrechtlich verfolgt wird -
dann sollte sich der "Muntermacher" hinsichtlich Haftung etwas wärmer anziehen und für die Anwaltskosten sparen.
"Der hat mir das aber gesagt, daß ich das machen soll!" usw.
Siehst du da eine Chance etwas dagen zu unternehmen ? Ich nicht.
masterTHief hat geschrieben: "Natürlich" bin ich nicht der einzige, der an dem Verfahren seine Zweifel hat.
Kann ja gut gehen - viel Erfolg.
Wenn nicht - noch mehr Erfolg!
Wir Alle wünschen viel Erfolg ! Und hoffen eben das es klappt.
Mehr können wir da leider nicht tun.
Sollte diese Verfahrensweise bundesweit Schule machen.....(16 Leute sind schnell überzeugt) kann sich so Mancher warm anziehen.

Master, mir schwant schon : Die Bayern sind die Nächsten. :wink:
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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Ruebezahl
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Beitrag von Ruebezahl » 08.04.2006 06:47

masterTHief hat geschrieben:
Und wer bisher keinen Anlaß zu in Richtung ungenehmigter Nachforschung gegeben hat, weil er bisher nie nach Bodendenkmälgern gesucht hat, soll dem die Genehmigung verwehrt werden, weil es keinen Grund für eine Selbstanzeige gibt?
Hallo master,
schau dir bitte mal die Definition „bewegliche Bodendenkmäler“ im SächsDSG an. Wer also in Sachen schon einmal die Sonde geschwenkt hat, hat sich damit auch strafbar gemacht.
So viel dazu!
bobbymcghee hat geschrieben: Als abschließenden Satz möchte ich dazu sagen, das das Gewinnen des Vertrauens auf einer sehr "harten" (mir fällt jetzt kein anderes Wort ein) Basis beruht.
Hallo Bobby,
„hart“ ist ok. es muss aber auch fair sein!
Wollen wir das Thema erst mal ruhen lassen und den Leuten in Sachsen die Gelegenheit geben ihre Angelegenheiten zu regeln?
Ich würde nur gern Bobby das Versprechen abnehmen, zu berichten wenn es an der Zeit ist.
Viele Grüße
Carsten

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