Hallo DIGS, hab da mal ne Frage

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Daniel
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Beitrag von Daniel » 09.04.2006 11:12

Gladiator hat geschrieben: Wenn man Angst hat oder die Gefahr besteht, daß man eine Anzeige wegen unerlaubten Suchens bekommt, dann soll man es lassen.
@ Gladiator
Ja,mit vollen Hosen ist gut stinken. :lol:
Wenn aber ein Sucher aus einem Bundesland mit "Schatzregal",in dem sondeln nicht erlaubt ist,über Fund Munition stolpert,sieht die ganze Sache etwas anderst aus. :evil:
Die wenigsten suchen ja gezielt nach so einem Dreck!
Da kann man sich schon im Vorfeld eine plausible Erklärung für das Auffinden der Mun ausdenken,wenn man es meldet.
(Wildschweine,Hund,beim Pilzesammeln gefunden ... :lol: )

Gruß Daniel

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 09.04.2006 21:19

Sobbi hat geschrieben: @Walter:
Ich bin nicht der Meinung, dass mein Posting zu allgemein war, da die Notwendigkeit des Meldens ja schon erwähnt war. Mein Post war lediglich ergänzend.
Passiert ist das in Bayern vor ein paar Wochen und die Sache läuft noch (über Anwalt)

Die Geschichte, wo ein Sondler nach dem Melden an den KMRD ein Schreiben vom Landratsamt bekommen hat, weil er ohne Genehmigung gesucht hat (ob er die da gebraucht hätte, oder nicht, lasst bitte mal aussen vor) ist Fakt.

Gruß Sobbi
Hallo Sobbi,
genau das meinte ich mit zu allgemein. Deine Warnung betrifft NUR Bayern, aber das hast Du nicht geschrieben. Ich möchte nur verhindern, dass z. B. ein Sucher in NW oder RP einen Mun-Fund nach Deiner Warnung nicht meldet, obwoh es in seinem Bundesland ohne Probleme möglich ist.

Hier ist ein Link nach Bayern: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/co ... allmbl.pdf

Hieraus ergibt sich die Verzahnung des Kampfmittelräumdienstes mit dem Innenminsterium sowie der Polizei. Aufgrund dieser Verodnung erfolgte verm. auch die Einleitung eines Verfahrens gegen den Finder.

Allerdings bin ich der MEinung, hier sollte DIGS ruhig eingreifen und zwar OHNE Rücksicht auf das laufende Verfahren. Beim laufenden Verfahren geht es "nur" darum, ob jemand eine Bußgeld bekommt und wenn ja wie hoch es ist.
Bei der der derzeit praktizierten Verfahrensweise des Innenminsteriums geht es aber um Leben und Gesundheit von Menschen, also ein hoherwertiges Gut als der Ausgang eines Bußgeldverfahren.

Das Verfahren des Innenminsteriums sollte von DIGS umgehend öffentlich gemacht werden. Eine Mitteilung zum dpa Presseportal kostet ca. 250 Euro, wird aber dafür bundesweit verbreitet. Eine Überschrift wie z. B.: Bayerisches Innenministerium gefährdet das Leben unserer Kinder, sorgt für die nötige Aufmerksamkeit der Presse, Rundfunk- und Fernseh-Redakteure udn nur durch öffentliche Meinung kann ein solches hirnrissige Verfahren wie in Bayern geändert werden.

Info der Pressemitteilung zusätzlich an den Deutschen Kinderschutzbund. Bei so etwas muss man für Verbündete sorgen. Was glaub ihr, was das für einen Rummel gibt. Bei einer so wichtigen Frage muss man auf den Putz hauen.

Viele Grüße

Walter

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Gladiator
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Beitrag von Gladiator » 09.04.2006 23:02

@Daniel
Ich denke das das Schatzregal nichts damit zu tun hat.
Auch das Suchen in einem BL mit Schatzregal ist erlaubt, vorausgesetzt es besteht eine Erlaubnis!
Hier bei uns in NRW in einem "Schatzregalfreien" BL ist das Suchen überwiegend auch nicht erlaubt, es sei denn man hat wie oben auch eine Erlaubnis :D
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Sobbi
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Beitrag von Sobbi » 10.04.2006 07:47

Walter Franke hat geschrieben:genau das meinte ich mit zu allgemein. Deine Warnung betrifft NUR Bayern, aber das hast Du nicht geschrieben.
Servus Walter,

da hast du recht, dahingehend war mein Posting zu allgemein; ....du weißt aber nicht genau, ob es woanders nicht auch so passieren könnte

Mit dem weiteren Verlauf, der oben genannten Geschichte muß ich mich noch mal verschlauern und gebe dann laut.

Gruß Sobbi

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 10.04.2006 09:46

JD hat geschrieben:Ach Archeos, Du bist echt der ewige Stänkerer. Wenn die Jungs daran Spaß lass sie die Dinge doch suchen. Wenn ich das schon wieder hören, dass nun auch Militariasucher das Hobby in Verruf bringen... das ist doch alles Bullsh...
Lies doch diese Nachricht aus den Niederlanden von 2003, die meine "schwarze Liste" um zwei Tote erweitert: http://www.godutch.com/windmill/newsItem.asp?id=284
CULEMBORG, the Netherlands - Although the Second World War ended over fifty years ago, it claimed two more lives, recently. Those two victims, inhabitants of Boekel, were not even born in 1945. At another location, police confiscated live grenades from two collectors who had used metal detectors to try and locate ammunition in nearby fields....
Collectors
Although the EOD has a good safety record, the task of removing the detonator from live ammunition is now much more dangerous than a few years ago. How dangerous this work really is, was proven in Boekel when the two men - and collectors - were killed because they failed to remove the detonator from a highly explosive shell [...]. It is the self-taught expert armed with a metal detector who is a danger to himself and his surroundings, when he hunts for his prize souvenirs.
Worse, other Dutchmen are totally oblivious of any danger. Recently, a desk sergeant nearly fainted, when an elderly man triumphantly planted a live grenade before him at the police station. Contrary to EOD advice, the man had taken this World War II souvenir, 'neatly' strapped to his bicycle, all the way across town while going through busy streets.
Die Geschichte mit der Granate auf der Polizeiwache erinnert mich stark an die Nachricht von "Bagger-Jürgen" ...

Zurück zum Militariasammler in Oppy (Pas de Calais), von dem ich berichtet hatte. Nach Abschluß der Räumarbeiten hatte der Kampfmittelräumdienst 27,6 Tonnen Munition bei dem Sammler entsorgt. Rekordverdächtig...

André

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 10.04.2006 09:49

Lojoer hat geschrieben: [...]
Auf der anderen Seite kenne ich jedoch eine Reihe von Militariasuchern (richtiger WK-II Sucher), die wirklich ernsthaft den Nachforschungen der Geschichte unserer jüngeren Vergangenheit verschrieben haben. Diese sind auch von der Abenteurermentalität einiger Zunftgenossen nicht begeistert. Zumal diese nicht nur sich, sondern eben auch andere gefährden.
Ich kenne ebenfalls ernsthafte WK-II Forscher, die verantwortungsbewußt mit Fundmunition umgehen, sie liegen lassen und beim Kampfmittelräumdienst melden.

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 10.04.2006 10:04

Walter Franke hat geschrieben: [...] Allerdings bin ich der MEinung, hier sollte DIGS ruhig eingreifen [...]

Das Verfahren des Innenminsteriums sollte von DIGS umgehend öffentlich gemacht werden. Eine Mitteilung zum dpa Presseportal kostet ca. 250 Euro, wird aber dafür bundesweit verbreitet. Eine Überschrift wie z. B.: Bayerisches Innenministerium gefährdet das Leben unserer Kinder, sorgt für die nötige Aufmerksamkeit der Presse, Rundfunk- und Fernseh-Redakteure udn nur durch öffentliche Meinung kann ein solches hirnrissige Verfahren wie in Bayern geändert werden.

Info der Pressemitteilung zusätzlich an den Deutschen Kinderschutzbund. Bei so etwas muss man für Verbündete sorgen. Was glaub ihr, was das für einen Rummel gibt. Bei einer so wichtigen Frage muss man auf den Putz hauen.

Viele Grüße

Walter
Walter,
Ich bin da völlig gegenteiliger Meinung. Wenn DIGS sich hinter verantwortungslose hirnlose Schwachköpfe stellt, die durch ihr gesetzeswidriges Verhalten das Leben vun Unbeteiligten gefährden, dann begibt sich DIGS auf unsicheres oder gar kriminelles Terrain. Es sind NICHT die Behörden (Polizei), die das Leben der Bevölkerung gefährden, es sind Schwachköpfe, die wissentlich einer ungenehmigten Aktivität nachgehen, und um einer möglichen Strafe (Ordnungsgeld) zu entgehen, Schlimmeres tun, nämlich Menschenleben gefährden! Nein Walter, eine solch polemisches Communiqué an die Presse würde das Aus von DIGS bedeuten.
Es ist immer einfacher, die Schuld bei der Gegenseite zu suchen.
Gruß,
André

Sobbi
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Beitrag von Sobbi » 10.04.2006 12:02

Archaeos hat geschrieben: Ich bin da völlig gegenteiliger Meinung. Wenn DIGS sich hinter verantwortungslose hirnlose Schwachköpfe stellt, ................
Langsam André, ......auch ein Sucher, der nicht gezielt nach dem Zeugs sucht, kann über Muniton/Sprengmittel stolpern. Hier wäre Walters Vorschlag wohl anders zu beurteilen!?

Gruß Sobbi

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 10.04.2006 12:36

Sobbi hat geschrieben:
Archaeos hat geschrieben: Ich bin da völlig gegenteiliger Meinung. Wenn DIGS sich hinter verantwortungslose hirnlose Schwachköpfe stellt, ................
Langsam André, ......auch ein Sucher, der nicht gezielt nach dem Zeugs sucht, kann über Muniton/Sprengmittel stolpern. Hier wäre Walters Vorschlag wohl anders zu beurteilen!?

Gruß Sobbi
Sobbi,
es stimmt schon, dass selbst wenn man nicht gezielt nach Militaria sucht, man welche finden kann. Jeder Sucher findet, selbst wenn er ausschließlich Römervillen auf dem Acker absucht (selbstverständlich mit behördlicher Genehmigung) früher oder später Munition aus einem der beiden Weltkriege. Dessen sollte man sich als Sondengänger bewußt sein bevor man zum ersten Mal einen Metalldetektor einschaltet :!: :!: :!:
Vom angesprochenen Problem sind eigentlich nur ungenehmigte (illegale) Sondengänger betroffen. Mit der nicht getätigten Fundmeldung von Fundmunition verschlimmern diese illegalen eigentlich nur noch ihre Situation. Ein genehmigter Sondengänger hat dieses Problem nicht. Findet er Munition, greift er zum Telefon und meldet sie :wink:

Um Stefan zu zitieren
Ohne wenn und aber : Altlasten müssen fachgerecht entsorgt werden !
Dazu ist der Kampfmittelräumdienst zu informieren.

Wenn du das nicht erfüllen willst : Laß das Sondeln sein !
Stefan hat's auf den Punkt gebracht.

André

Walter Franke
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Beitrag von Walter Franke » 14.04.2006 07:12

Artikel 1 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Absatz 3:

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Art 2 GG Absatz 2:

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.

Hallo André,

eigentlich ist es ja nicht so schwierig. Die Bayerische Staatsregierung vertreten durch das Denkmalamt verstoßt gegen das GG, wenn sie illegale Sondengänger oder Sondengänger die legal, aber ohne Genehmigung suchen und trotzdem Fundmunition dem KMRD melden, per Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren verfolgt, wenn der Erfolg der ist, dass Munition jetzt nicht mehr gemeldet wird und dadurch Gefahr für Leib oder Leben von Menschen in Kauf genommen wird.

Da die Denkmalschutzgesetze zu den eher unwichtigen Gesetzen in unserem Land zählen und zudem Landesgesetze und keine Bundesgesetze sind, haben die Belange aus diesen Gesetzen gegenüber dem Grundgesetz zurückzutreten. (Bundesrecht bricht Landesrecht)

Ein Beispiel aus dem Dir bekannt „Mythos-Urteil“. Da schreibt der Richter, dass uns das Recht auf Forschung gem. Art. 6 GG zusteht und dass demgegenüber vom Landesamt für Denkmalpflege hingenommen werden muss, wenn dabei auch mal ein Bodendenkmal beschädigt wird. (Auch hier bricht Bundesrecht Landesrecht und hier ging es „nur“ um Art 6. Jetzt reden wir aber von Art 2 GG, also einen Artikel, der ganz oben steht.)

Ich habe nicht geschrieben, dass DIGS sich für die Rechte des betroffenen Sondengängers einsetzen soll, sondern dass derartige Verfolgungen von Munitionsmeldenden Sondengänger öffentlich gemacht werden um auf die Folgenden aufmerksam zu machen.

Dass davon auch illegale, aber Munition meldende Sondengänger profitieren ist im Sinne Art 2 GG hinzunehmen.

Viele Grüße

Walter

Archaeos
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Beitrag von Archaeos » 14.04.2006 16:21

Walter,
Dann muss der Bayerischen Staatsregierung (vertreten durch das Denkmalamt) zuerst mal nachgewiesen werden, dass sie Munitionsmeldungen verhindert, behindert oder unterbindet! Der nichtmeldende Sondler, wenn's rauskommt, wird zwar behaupten, es sei die drohende Ordnungsstrafe, die ihn von der Munitionsfundmeldung abgehalten hat. Aber weit kommt er nicht damit.
Der Finder von Munition hat, egal wie es zum Fund gekommen ist, gemäß demselben Grundgesetz die Verpflichtung, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit seiner Mitbürger zu wahren, und das ist höher einzustufen als z.B. das Denkmalschutzgesetz, wie du richtig schreibst. Und das GG gilt für jeden, nicht nur für die Staatsregierung, oder?!
Der Sondler ist und bleibt der einzige, der weil er aufgrund einer drohenden läppischen Ordnungsstrafe Fundmunition nicht meldet, gegen das Grundgesetz zu verstossen hat, nicht Papa Staat! Der Sondler muss melden. Basta. Pech für ihn, wenn dabei seine OW auch rauskommt. Das Ordnungsgeld muss er in Kauf nehmen.

Es ist immer wieder komisch, wie von Sondengängerseiten Papa Staat die Schuld für alles, was nicht läuft, aufgebürdet wird :roll:
Gruß,
André

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Beitrag von Sobbi » 14.04.2006 19:23

Grmhmbl......ich tu´s ja nicht gern, aber hier muß ich unserem archäologischen Forengeist recht geben :wink: (ist nich zynisch gemeint).

Eine Handhabe gegen das Ordnungsamt wird man nicht haben, denke ich.

Das einzige, was man dem eifrigen Beamten/Angestellten vorwerfen kann, ist ein sehr, sehr unglückliches Händchen im Umgang mit dieser Situation. Fanatismus? Geilheit? Dummheit? Vorauseilender Gehorsam?.........Sch....

Gruß Sobbi

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