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Verfasst: 17.10.2008 06:41
von Walter Franke
wildgecko/Sven Hauke hat geschrieben:
Loenne hat geschrieben:Moin,

nur eine kurze Antwort dazu:

Es gibt einige Händler, die so einen Zettel dazu legen und auch auf die Problematiken hinweisen.
Hi !!!

So einen Zettel hab ich auch - im letzten Abschnitt heisst es dann - Zitat : ... Genug der Paragraphen und Verbote! Lassen Sie sich von Ihrer Suchabsicht nicht abbringen - Sinn der Ausführungen ist es, dem Schatzsucher einen sicheren Boden zu bereiten! Auch er hat seine fest umrissenen Rechte und Ansprüche, unnötige Risiken und "Wagnisse" sollten Sie nicht von vornherein beeinträchtigen. (Zitat ende)

Das ist krass - oder !?! Allerdings muss ich dazu sagen, dass der Zettel schon 25 Jahre alt ist :D


Gruß - Sven
Hallo Sven,

der Zettel ist nicht gemeint, sondern der hier: http://www.schatzsucher.de/Foren/showthread.php?t=20686

Leider bin ich der einzige Händler, der dieses Merkblatt beilegt.

Viele Grüße

Walter

Verfasst: 17.10.2008 14:09
von wildgecko/Sven Hauke
Hi !!!

All das steht auf diesem Zettel von mir auch drauf ! Und dann kommt eben dieser besagte letzte Absatz !!!

Ich weiss schon wovon ich schreibe !!!

Dieser Zettel fängt ja auch sehr komfortabel an : (Zitat) Vor jeder Schatzsuche: Beurteilung der Rechtslage. Schatzsucher und Grundeigentümer. Bundes- und Ländergesetze. Schatzfund und Fundsache. Fundunterschlagung. Der "Schatzfundparagraph". Das preussische Ausgrabungsgesetz von 1914. Tabu für archäoligisch-historische Zonen. Schonung kulturellen Erbes oberstes Gebot! (Zitat ende)

Und dann kommt - ähnlich Deinem Zettel - all der ganze Text über Ansprüche, Fundunterschlagung, Bodenaltertümer und und und !!!

Und dann das DICKE Ende - hab ich ja schon geschrieben - ebenso dass der Zettel 25 (oder mehr) Jahre alt ist ! Er wurde beim Kauf eines PI Sniffer xr7 zusammen mit der Bedienungsanleitung ausgegeben !!
Der damalige Händler : A+S Handelsgesellschaft GmbH&Co.KG in Düsseldorf

Gruß - Sven