Daß die kreisfreien Städte als auch die Kreise wie auch die archäologischen Fachämter (eigentlich ja alle öffentlichen Stellen) an chronischer Geldarmut leiden und an jeder Ecke Einnahmen generieren wollen, ist ja nichts Neues.
Neu hingegen ist, daß die Denkmalbehörden bei der Genehmigungspraxis der Gebührenordnung für Ihren Verwaltungsaufwand mehr Bedeutung beimessen
(inwieweit und ob jeweils in der Höhe angemessen und entsprechend, möchte ich einmal dahingestellt bleiben lassen). Ebenso, ob und in wieweit die archäologischen Fachorgane mit an der Schraube gedreht haben
um die vermeintliche Flut von Genehmigungsanträgen und damit zumindest einen Teil der Suchvorhaben in Grenzen zu halten.
Irgendwo muß der Stein des Anstoßes aber losgetreten worden sein und die Gebührenlawine ihre Ursache haben und ihre Kreise (im Sinne des Wortes) ziehen.
Dieses Ergebnis wundert mich insoweit nicht, wenn es eine Antwort darauf ist, daß in letzter Zeit vermehrt (und nicht immer von kompetenter Seite) eine jegliche Suche im Gelände als eine genehmigungspflichtige im Sinne der Denkmalschutzgesetze angesehen worden ist, weil man ja zumindest fast überall „billigend in Kauf nimmt“(?) über Bodendenkmäler zu stolpern
und weil man ja geradezu nach Genehmigungsverfahren für alle Sondler, egal nach was sie suchen, geschrien hat
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Dem Aspekt, daß Genehmigungsverfahren unabhängig davon, ob sie positiv oder ablehnend beschieden werden, Gebühren auslösen könnten, wurde keine Rechnung getragen.
Man denke erst einmal ernsthaft darüber nach, ob man nicht selber die Geister gerufen hat, denen man nun Herr werden möchte.
Aber, wie Stefan Glabisch in diesem Zusammenhang schrieb, „es kommt darauf an, was man sucht“!
Das ist richtig so und dem möchte ich weiter nichts hinzuzufügen, außer, daß es noch nicht so lange her ist, daß man mit gerade dieser Meinung auch von ihm in falsch verstandenem vorauseilendem Gehorsam als Raubgräber-Sympathisant anzusehen war
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Meiner Meinung nach wäre das Thema mit der/den obersten Denkmalbehörde(n) im Lande zu erörtern, die dann von oben nach unten Weisungen und Empfehlungen geben könnten.
Unterstützung vom Landschaftsverband wäre dabei sachdienlich, denn diese Art der Einnahmen-Generierung und Haushaltskonsolidierung leistet der Raubgrabung natürlich Vorschub.
Das rein zufällige Auffinden eines Bodendenkmales bei der auf andere Dinge (wie verlorene Gegenstände) gerichteten Suchtätigkeit löst – glaube ich - mangels Genehmigungspflicht letztlich auch keine Gebühren aus
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Gruß
masterTHief
nach Diktat verreist