Unser Denkmalschutzgesetz

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reddi
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Unser Denkmalschutzgesetz

Beitrag von reddi » 31.01.2006 21:09

Hier mal komplett ;-)

http://www.lvr.de/FachDez/Kultur/Denkma ... a3e019.htm

Besonders interessant (aus unserer Sicht für die Genehmigungen) ist der §13.

gruß,

reddi

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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo Reddi,

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 31.01.2006 22:03

:D Hallo Reddi,
und eben auch § 9 Abs. 2

Es wird immer Auflagen geben. Diese werden sogar ausdrücklich verlangt.

Rechte und Pflichten halten sich beim Denkmalschutzgesetz NRW die Waage.
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

Lojoer
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Beitrag von Lojoer » 01.02.2006 18:26

Hi stefan,
der § 9 hat aber nichts mit unseren aktivitäten zu tun, sondern ist sinngemäß nur auf Baumaßnahmen oder entsprechende Maßnahmen anzuwenden.
Gruß Jörg
Gruß
Jörg

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