Ein paar offene Fragen...(Suchgenehmigung im Raum Essen/MH
Verfasst: 07.12.2008 01:31
Hallo,
habe im Hinblick auf die Beantragung einer Suchgenehmigung nun fleißig dieses prima Forum durchforstet. Einige Fragen sind bei mir allerdings noch offen geblieben:
Ich möchte einen "Antrag auf eine Genehmigung für Nachforschung nach Bodendenkmälern mit Metallsonde" stellen oder heißt das nun "Such-/ Grabungsgenehmigung nach §13 des Denkmalschutzgesetzes" ?...was nun schonmal die erste Frage wäre...
Nachdem ich mir nun die für mich interessantesten Felder mittels Begehung/Besehen und Nachforschungen (Studium alter Karten,Stadtgeschichte etc.) herausgesucht habe, stellte sich mir eine neue Frage:
An den Feldern sind teilweise Höfe gelegen deren Gebäude dem Denkmalschutz unterliegen. Jedoch befinden sich, zumindest soweit mir bekannt und ersichtlich, keinerlei Bodendenkmäler auf den jeweiligen Feldern. Könnte es ein Problem sein, daß die Felder zu diesen Höfen gehören/an diese Grenzen. Gibt es eine Art "Mindestabstand" zu solchen Denkmälern die eingehalten werden sollte bei der Auswahl der Felder?
Sollten die Felder möglichst zusammenhängend in einem Stadtteil sein oder kann es sich dabei ruhig z.B. um jeweils 4-5 Felder in 3 verschiedenen weiter voneinander wegliegenden Stadtteilen, also insgesamt ca. 15 Feldern, handeln? (teilweise sehr kleine Felder, deswegen auch diese etwas höher anmutende Anzahl).
Ich habe zur Zeit eine 1:20000 Karte des Stadtgebietes.
Reicht es wenn ich die jeweiligen Ausschnitte aus der Gesamtkarte einscanne und die jeweiligen Felder rot markiere, oder soll es da schon etwas professioneller sein?
Manche von euch bevorzugen da ja 1:5000 Karten, wie sieht es jedoch da mit der Einordnung ins Stadtgebiet aus? Schreibt ihr dann was dazu wo die jeweilige Stelle liegt oder ist das dann erstmal das Problem der bearbeitenden Behörde diese Ausschnitte ins Stadtgebiet einzuordnen?
Das Gebiet Essen/MH ist so riesig und die von mir gewählten Statdteile mit den jeweiligen Ackerverbünden liegen weit auseinander...
Die Reihenfolge für mich wäre also nun:
1-Anschreiben mit Antrag an:
Landschaftsverband Rheinland
Rheinische Bodendenkmalpflege
Außenstelle Xanten
(Dr. Julia Obladen-Kauder)
Augustusring 3
46509 Xanten
...oder besser vorher anrufen?
2-...wird man hier zu einem persönlichem Gespräch geladen oder nur von der jeweiligen unteren Denkmalbehörde oder beides?
Sollte ich vor dem Anschreiben an die obere Denkmalbehörde lieber Kontakt mit der unteren Denkmalbehörde aufnehmen?
3-Dann irgendwann bekomme ich ein Schreiben mit genehmigt oder nicht.
4-Dann spätestens oder wieder Kontakt mit der unteren Denkmalbehörde aufnehmen und informieren, daß ich beginne?
Ist das Vorgehen so in etwas richtig?
Zwei Felder liegen genau auf der Stadtgrenze Essen Mülheim Ruhr, bedeutet das doppelte Gebühren?! Muss ich dann zu 2 unteren Denkmalämtern...ist das sinnvoll oder soll ich dann lieber ein anderes Feld wählen?
Ich danke euch schonmal für die Beantwortung meiner Fragen!
viele Grüße,
Matthias
habe im Hinblick auf die Beantragung einer Suchgenehmigung nun fleißig dieses prima Forum durchforstet. Einige Fragen sind bei mir allerdings noch offen geblieben:
Ich möchte einen "Antrag auf eine Genehmigung für Nachforschung nach Bodendenkmälern mit Metallsonde" stellen oder heißt das nun "Such-/ Grabungsgenehmigung nach §13 des Denkmalschutzgesetzes" ?...was nun schonmal die erste Frage wäre...
Nachdem ich mir nun die für mich interessantesten Felder mittels Begehung/Besehen und Nachforschungen (Studium alter Karten,Stadtgeschichte etc.) herausgesucht habe, stellte sich mir eine neue Frage:
An den Feldern sind teilweise Höfe gelegen deren Gebäude dem Denkmalschutz unterliegen. Jedoch befinden sich, zumindest soweit mir bekannt und ersichtlich, keinerlei Bodendenkmäler auf den jeweiligen Feldern. Könnte es ein Problem sein, daß die Felder zu diesen Höfen gehören/an diese Grenzen. Gibt es eine Art "Mindestabstand" zu solchen Denkmälern die eingehalten werden sollte bei der Auswahl der Felder?
Sollten die Felder möglichst zusammenhängend in einem Stadtteil sein oder kann es sich dabei ruhig z.B. um jeweils 4-5 Felder in 3 verschiedenen weiter voneinander wegliegenden Stadtteilen, also insgesamt ca. 15 Feldern, handeln? (teilweise sehr kleine Felder, deswegen auch diese etwas höher anmutende Anzahl).
Ich habe zur Zeit eine 1:20000 Karte des Stadtgebietes.
Reicht es wenn ich die jeweiligen Ausschnitte aus der Gesamtkarte einscanne und die jeweiligen Felder rot markiere, oder soll es da schon etwas professioneller sein?
Manche von euch bevorzugen da ja 1:5000 Karten, wie sieht es jedoch da mit der Einordnung ins Stadtgebiet aus? Schreibt ihr dann was dazu wo die jeweilige Stelle liegt oder ist das dann erstmal das Problem der bearbeitenden Behörde diese Ausschnitte ins Stadtgebiet einzuordnen?
Das Gebiet Essen/MH ist so riesig und die von mir gewählten Statdteile mit den jeweiligen Ackerverbünden liegen weit auseinander...
Die Reihenfolge für mich wäre also nun:
1-Anschreiben mit Antrag an:
Landschaftsverband Rheinland
Rheinische Bodendenkmalpflege
Außenstelle Xanten
(Dr. Julia Obladen-Kauder)
Augustusring 3
46509 Xanten
...oder besser vorher anrufen?
2-...wird man hier zu einem persönlichem Gespräch geladen oder nur von der jeweiligen unteren Denkmalbehörde oder beides?
Sollte ich vor dem Anschreiben an die obere Denkmalbehörde lieber Kontakt mit der unteren Denkmalbehörde aufnehmen?
3-Dann irgendwann bekomme ich ein Schreiben mit genehmigt oder nicht.
4-Dann spätestens oder wieder Kontakt mit der unteren Denkmalbehörde aufnehmen und informieren, daß ich beginne?
Ist das Vorgehen so in etwas richtig?
Zwei Felder liegen genau auf der Stadtgrenze Essen Mülheim Ruhr, bedeutet das doppelte Gebühren?! Muss ich dann zu 2 unteren Denkmalämtern...ist das sinnvoll oder soll ich dann lieber ein anderes Feld wählen?
Ich danke euch schonmal für die Beantwortung meiner Fragen!
viele Grüße,
Matthias