Suchgenehmigung erhalten !
Verfasst: 05.12.2008 10:18
Hallo zusammen,
ich habe gestern nun endlich meine Such- und Grabungsgenehmigung erhalten. Gültig für 1 Jahr, Gebühren 100,-€.
Was mich ein bischen stutzig macht ist ist folgender Punkt in der Genehmigung:
"Der Beginn der Nachforschungen nach Bodendenkmälern (vor jeder Begehung) ist der unteren Denkmalbehörde der Stadt Meerbusch und mir als obere Denkmalbehörde anzuzeigen (Telefon......... (Meerbusch und Neuss) Email........(Meerbusch und Neuss)."
Heißt das jetzt ich muss vor jeder Begehung bei beiden Tel.Nr. anrufen und beiden eine Mail schicken "Ich gehe jetzt suchen" ???
Was mache ich, wenn ich mich Abends oder am Wochenende kurzfristig entscheide zu gehen, da erreiche niemanden.
Über eine klare Antwort von einem von Euch würde ich mich freuen.
Gruß Egon
ich habe gestern nun endlich meine Such- und Grabungsgenehmigung erhalten. Gültig für 1 Jahr, Gebühren 100,-€.
Was mich ein bischen stutzig macht ist ist folgender Punkt in der Genehmigung:
"Der Beginn der Nachforschungen nach Bodendenkmälern (vor jeder Begehung) ist der unteren Denkmalbehörde der Stadt Meerbusch und mir als obere Denkmalbehörde anzuzeigen (Telefon......... (Meerbusch und Neuss) Email........(Meerbusch und Neuss)."
Heißt das jetzt ich muss vor jeder Begehung bei beiden Tel.Nr. anrufen und beiden eine Mail schicken "Ich gehe jetzt suchen" ???
Was mache ich, wenn ich mich Abends oder am Wochenende kurzfristig entscheide zu gehen, da erreiche niemanden.
Über eine klare Antwort von einem von Euch würde ich mich freuen.
Gruß Egon