Suchgenehmigung für NRW - mini Anleitung

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reddi
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Suchgenehmigung für NRW - mini Anleitung

Beitrag von reddi » 06.01.2006 17:31

Hallo,
hier mal die Kopie eines Papers, welches ich für Markus´s Stammtisch geschrieben habe; hoffe es ist einigermaßen verständlich. War der Weg wie ich meine Genehmigung bekommen habe... Gilt so für den Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR). Da wir verschieden Landschaftsverbände haben, kann ich zu den anderen nichts sagen.
Da in NRW jedoch überall das gleiche Recht herrscht... wird es wohl übertragbar sein ;-)
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Der Weg zur Suchgenehmigung im Gebiet des LVR:

1. Telefonnummer der zuständigen LVR-Außenstelle herausfinden: Nideggen, Overath, Xanten oder Titz.
2. Dort anrufen und sagen, dass man eine „Such-/ Grabungsgenehmigung nach §13 des Denkmalschutzgesetzes“ beantragen möchte. Man wird mit Euch ein Gesprächstermin vereinbaren. An dieser Stelle könnte dieser kleine `Ratgeber` schon enden; alles weitere erklärt man Euch recht genau bei dem Termin…
Inhalt des Gespräches wird sein: Eure Rechte & Pflichten (nur Ackersuche; 30 cm tief; wann-wo-wie die Fundmeldungen (alle 3 Monate…); nur Äcker, etc.).
Wichtig (damit es etwas schneller geht…) bringt schon mal Kopien von Kartenmaterial mit WO ihr gerne suchen möchtet. Am besten ist DGK5 (kleiner Maßstab 1:5000). WIEVIELE Felder Ihr eintragen dürft, wird unterschiedlich sein; 10 Felder sollte aber das Minimum sein ;-) Fühlt anhand dieser Karten schon mal vor, was klar geht und was nicht…
3. So wieder Zuhause. Nun den offiziellen Antrag stellen: „Hiermit beantrage ich eine Such-/Grabungsgenehmigung nach §13 des Denkmalschutzgesetzes NRW….) Noch ein Anschreiben an die Person dazu, mit welcher Ihr das Gespräch hattet. Auch solltet Ihr JETZT das Kartenmaterial hinzufügen, wo genauestens Eure Suchgebiete eingezeichnet sind…und abschicken!
4. Ein Mitarbeiter der Außenstelle klappert nun ALLE Eure Felder ab und schaut, ob es auch tatsächlich eine „gestörte Fläche“ ist. Davon kriegt Ihr nix mit… eventuell bekommt Ihr ein Schreiben, in welchem steht, dass alle Unterlagen nach Bonn zur Dr. Luley geschickt worden sind (und das die ein oder andere Fläche gestrichen wurde ;-) – zu nah am Bodendenkmal, Wald, etc.)
5. Dr. Luley überprüft das Ganze noch einmal (trägt es in interne Karten ein?) und leitet es weiter an die für Euch zuständige OBERE DENKMALBEHÖRDE.
6. Eines Tages erhaltet Ihr einen Brief oder Anruf der oberen Denkmalbehörde, dass sie eine Suchgenehmigung für Euch bereithält.
7. Abholen und bezahlen (bei mir war sie für 2 Jahre gültig und kostete 51 €).
8. BEVOR IHR JETZT DEN ACKER PFLÜGT, MUSS man noch den unteren Denkmalbehörden Bescheid sagen, dass man die Suche aufnimmt. Entweder (besser) persönlich Bescheid sagen/ vorstellen oder einen Brief schicken. Genauso MUSS man der Außendienststelle Bescheid geben, dass die Suchgenehmigung eingetroffen ist und man nun losstampft…
9. Alle 3 Monate sollte man jetzt den persönlichen Kontakt zu seiner Außenstelle suchen. „Ich habe gefunden…will zeigen; Ich war nicht suchen… habe nichts zu zeigen… lebe aber noch…“ So in etwa.

Hört sich alles im ersten Moment etwas kompliziert & eingeschränkt an; ist es aber nicht wirklich ;-) Und nur dieser Weg ist der; der EUCH RECHTSICHERHEIT gibt. ALLES Andere ist ILLEGAL und kann `Komplikationen` verursachen… ;-)
Auch wenn dieses Verfahren wohl noch nicht das gelbe vom Ei ist (für die Archäologie und uns Sondlern), so ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Immerhin: Man kann bei uns in NRW offiziell suchen. Vielleicht wird ja (wenn die Archäologie sieht, wie wichtig/unentbehrlich für sie sind ;-)) das Verfahren modifiziert … Ich sag nur Holland… England... Also helft uns TEILS gängige Vorurteile von Archäologie und Öffentlichkeit zu widerlegen.

Weitere Fragen stellt bei: www.digs-online.de Im Forum unter NRW; hier werde ich den Text auch noch mal reinkopieren… Gruß, REDDI
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Wenn Ihr anderlautende Erfahrungen habt oder irgendetwas nicht richtig (falsch!) sein sollte; meldet Euch.
Auch würden wir uns freuen, wenn sich hier mal Leute melden, welche eine Suchgenehmigung beantragt haben oder bereits eine haben und von IHREN Erfahrungen berichten könnten ;-)

gruß,

reddi

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StefanGlabisch/Entetrente
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Danke !

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 07.01.2006 02:41

:D Danke Reddi,
leider konnte ich heute nicht in Köln erscheinen.
Aber ich bin sicher ihr habt das glänzend gemeistert.

Sich gegenseitig zu helfen ist der richtige Weg.

Allerbesten Gruß !
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

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reddi
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Beitrag von reddi » 08.01.2006 15:29

Hier noch mal ein Link zu einer (etwas ausführlicheren) Anleitung von Goblin (2003):

http://www.detektoreninfo.de/index.php?page=11

gruß,

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Musterformulare

Beitrag von BLACK-STORM » 09.01.2006 11:53

Hey Reddi,
du hattest doch auf dem Kölner-Stammtisch ein paar Musteranschreiben bei, vielleicht könntest Du die mal online stellen.
Muss man ja nicht 100%ig übernehmen, aber man hat zumindest mal einen Anhaltspunkt.

Danke
Gruß Andree (der mit der gleichen Frisur :wink: )
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Beitrag von Weihen » 09.01.2006 13:53

.... ach Black-Storm benutzt auch das "Scharfe Schampoo" ?????? :roll:

Gruß Stephan
Ich suche nicht, ich finde!

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Beitrag von BLACK-STORM » 09.01.2006 14:48

@Weihen:
so sieht´s aus .... da stehen viele Frauen drauf :twisted:
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reddi
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Beitrag von reddi » 13.01.2006 13:23

Hi,
ja,ja die Musterschreiben. Kopiere sie mal aus Word hier rein, ums Layout musste Dich selber kümmern ;-) ... wird natürlich verrutschen!

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Der Begleitbrief zu dem Packet, welches Du an Bodendenkmalamt schicktst, KÖNNTE so lauten:
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Willi Winzig
Winzigstr. 20
22222 Winzigdorf
tel. 0190/666666
mail: willi@winzig.com

Januar 13, 2006

Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Außenstelle XY (es gibt glaube ich fünf…)
z.Hd. Frau/ Herr…
Liebmichstraße 110
D-22222 Winzigstadt





Sehr geehrte(r) Frau/ Herr ….,


bezugnehmend auf unser Gespräch vom xxx finden Sie in der Anlage die besprochenen Dokumente:


• Der Antrag für eine Such-/ Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz für meine Person.
• Eine Gesamtübersichtskarte der gewünschten Suchgebiete mit DGK 5 Blattschnittsgrenzen (einzelnes Blatt).
• xxx Klarsichtordner zur näheren Spezifizierung der Suchgebiete für die Ortschaften:
Winzigdorf, Winzigstadt, Winzigkuhle.
Das oberste Blatt in jedem Klarsichtordner dient der besseren Übersicht (Blattgrenzen der DGK 5 sind violett markiert). Dahinter jeweils die einzelnen Gebiete im Detail.



Mit freundlichen Grüßen,



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Dann der eigentliche Antrag für die 13ner:
---------------------------------------------------------
Willi Winzig
Winzigstr. 20
22222 Winzigdorf
tel. 0190/666666
mail: willi@winzig.com

Januar 13, 2006

Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege
Außenstelle XY (es gibt glaube ich fünf…)
z.Hd. Frau/ Herr…
Liebmichstraße 110
D-22222 Winzigstadt





Sehr geehrte(r) Frau/ Herr….


bezugnehmend auf unser Gespräch vom XXX beantrage ich hiermit die Erlaubnis für den Einsatz einer Metallsonde verbunden mit einer Grabungsgenehmigung nach §13 Denkmalschutzgesetz für den Kreis/ Stadt/ Lehmkuhle/ etc….




Mit freundlichen Grüßen,







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Und dann noch ein Schreiben an die jeweilige Gemeinde, dass Du (mit Genehmigung) die Suche aufnehmen wirst. Allerdings besser als das Schreiben wäre es sich persönlich vorzustellen... oder das Schreiben persönlich zu überreichen und sich bei der Gelegenheit vorzustellen.
_______________________________________________________

Willi Winzig
Winzigstr. 20
22222 Winzigdorf
tel. 0190/666666
mail: willi@winzig.com

Januar 06, 2006

Gemeinde/ Stadt xy
Untere Denkmalbehörde
Rathausstraße xy112
22223 Willidorfgemeinde




Sehr geehrte Damen und Herren,


in Ihrer Funktion als Vertreter der unteren Denkmalbehörde möchte ich Sie mit diesem Schreiben davon in Kenntnis setzen, dass ich auf dem Gebiet der Gemeinde/ Stadt/ XY ab dem jetzigen Zeitpunkt mit „Nachforschungen nach Bodendenkmälern mit dem Metalldetektor“ beginnene.
Dies geschieht in enger Absprache mit dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle XY und der oberen Denkmalbehörde des Kreises/ Stadt XY.
Eine „Denkmalrechtliche Erlaubnis gem. § 13 DSchG NW für den Einsatz von Metalldetektoren“ liegt für meine Person vor. Diese bezieht sich auf Suchgebiete, welche in XY liegen.
Eventuelle Funde werden selbstredend dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege vorgelegt und von diesem wissenschaftlich ausgewertet.


Mit freundlichen Grüßen,



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Na, dann mal los!

gruß,

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Beitrag von BLACK-STORM » 13.01.2006 16:21

Du bist der Beste (dass liegt nicht nur an der Frisur :lol: )
Vielen Dank

P.S.: Hatte bereite beim zuständigen Amt angerufen, aber die gute hatte diese Woche noch Urlaub. Denke mal nächste Woche werd ich einen Termin machen!
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Söndli

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Beitrag von Söndli » 30.01.2006 12:52

Hallöle Kolegen :D

da habt Ihr gute Arbeit geleistet!!!!!
Vielen Dank :!:

Weiter soooooooo

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