Wie fragen Sie nach Erlaubnis für Acker bei Eigentumer.

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waldy
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Wie fragen Sie nach Erlaubnis für Acker bei Eigentumer.

Beitrag von waldy » 20.04.2008 16:23

Hallo,
ich habe eine Frage ( wie immer ),
wie fragen Sie nach Erlaubnis für Acker von Beseitzter?

Fragen Sie erst mal vor, und dann gehen Sie auf Acker.
Oder Sie gehen erst mal auf Acker und dann fragen nach Erlaubnis von Besitzter?

gruß waldy
Zuletzt geändert von waldy am 21.04.2008 17:01, insgesamt 2-mal geändert.

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StefanGlabisch/Entetrente
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Hallo ....

Beitrag von StefanGlabisch/Entetrente » 20.04.2008 16:50

:D Hallo Waldy,
auf der Suche nach Bodendenkmälern muß man sich ja sowieso die amtliche Erlaubnis dazu holen.
Geschickt es es natürlich vorab schon zu wissen ob man auch seitens des Eigentümers diese Erlaubnis dann erhält.

So kann man am besten die Landwirte schon dazu ansprechen wenn man sie zufällig auf den Feldern arbeiten sieht. Man kann auch die nahe gelegenen Höfe anfahren und mit den Leuten sprechen, seine Absichten erklären.

Oftmals vermittelt auch ein Landwirt an die Anderen. Viele sind miteinander verwandt oder kennen sich zumindest gut oder sind befreundet.

Viel Erfolg !
Vermittler nur für faire Archäologen und meldewillige Sondengänger.

waldy
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Beitrag von waldy » 21.04.2008 20:26

Hallo,
auf der Suche nach Bodendenkmälern muß man sich ja sowieso die amtliche Erlaubnis dazu holen.
- das habe ich , nur habe gestern absage von Bauer bekommen .
Er sagte, ich muss jetzt nur in Herbst wieder vorbei kommen, ungefähr in November.

gruß waldy

Sobbi
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Beitrag von Sobbi » 02.05.2008 20:22

waldy hat geschrieben: - das habe ich , nur habe gestern absage von Bauer bekommen .
Er sagte, ich muss jetzt nur in Herbst wieder vorbei kommen, ungefähr in November.

gruß waldy
Servus,

was hast du denn zu dieser Zeit erwartet? ....das er dich freudestrahlend die Saat oder den mittlerweile 10cm hohen Winterweizen ausbuddeln lässt?

Die Vorgangsweise ist allerdings richtig; einfach hingehen und fragen; ....nur das Timing war sch....e :wink:

Wenn er zugesagt hat, dass er damit einverstanden ist, gehst du einfach wieder uffe Äcker, wenn abgeerntet ist.

Auf Denkmalschutzgesetze, evtl. Notwendigkeiten zu Grabungsgenehmigungen, Risiken und Nebenwirkungen wurde ja schon hingewiesen.

Gruß Sobbi

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