Seite 1 von 1

Suche nach verlorenen Gegenständen Nordsee

Verfasst: 16.10.2008 17:42
von 0lli
Hallo Freunde,

ich habe mir vor kurzem einen ACE 150 zugelegt, und bin ein Neuling in sachen sondeln. Ich gebe zu, dass ich mir vorher nicht vorstellen konnte, dass mein neues Hobby, an so viele Auflagen gebunden ist.

Naja auf jeden Fall habe ich irgendwo gelesen, dass die Suche nach verlorenen Gegenständen wie z.B. Euromünzen, Schmuck oder Uhren etc. genehmigungsfrei ist, sofern man nicht speziell nach Bodendenkmälern sucht.

Das reicht mir ja auch völlig aus, denn ich hatte nichts anderes vor, als ein bisschen an der Nordsee nach Geld und und Schmuck zu suchen.

Auf der Internetseite der Nidersächsischen Umweltverwaltung habe ich eine Umfangreiche Karte sämtlicher Schutzgebiete Niedersachsens gefunden.
Hier der Link: http://www.nlwkn.niedersachsen.de/maste ... 31158.html

Nun zu meiner Frage: Reicht es aus, wenn ich beim sondeln an der Nordsee (selbstverständlich nicht im Naturpark) folgende Erklärung bei mir habe:

----------------------

Schriftliche Erklärung zur Suche nach verlorenen Gegenständen mittels Metalldetektor.

Denkmalschützer und Archäologen gehen in der Regel von einer bewußten und gewollten (mithin genehmigungspflichtigen) Suche nach Bodendenkmälern aus, wenn sie eine Sonde sehen.

Hiermit erkläre ich, dass das Ziel meiner Suche ausschließlich Verlustgegenstände wie Neuzeitschmuck, Euromünzen, etc. sind. Die suche nach diesen Gegenständen bedarf keiner behördlichen Genehmigung, da diese Gegenstände von den Denkmalschutzgesetzen der Länder nicht als bewegliche Bodendenkmäler bezeichnet werden.

Ferner habe ich mich vor Antritt der Suche über das betreffende Gebiet, sowie über die Rechtslage in diesem Gebiet erkundigt (siehe Anlagen).
Um die Entdeckung eines Bodendenkmals nicht billigend in Kauf zu nehmen, erfolgt die Suche ausschließlich außerhalb der Grenzen unbeweglicher Boden- /Kulturdenkmäler. Somit sind keine Funde zu erwarten, die im Sinne der Denkmalschutzgesetze der Länder unter Denkmalschutz stehen.

Sollte ich dennoch auf ein bis dahin unbekanntes archäologisches Bodendenkmal stoßen, so handelt es sich um einen sogenannten Zufallsfund. Mir ist bekannt, dass ich den Fund gemäß den Denkmalschutzgesetzen dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege zu melden habe.

Mir ist auch bekannt, dass bei Verlustfunden im Wert von über Euro 10,00, die ursprüngliche Eigentümer ihren Eigentum an der Sache wahrscheinlich noch nicht aufgegeben haben, und auf dem zuständigen Fundbüro abgegeben werden müssen, da ich mich sich sonst der Fundunterschlagung strafbar machen würde.

Schrottfunde wie z.B. Dosen, Dosenlaschen, Kronenkorken etc. werden ordnungsgemäß entsorgt, was nebenbei der Umwelt zugute kommt.





_________________________ _________________________
Ort, Datum



Anlagen

- aktueller Auszug einer topografischen Karte über besonders geschützte Gebiete der Niedersächsischen Umweltverwaltung.

----------------------



Ein Argument bzgl. der Grabung des Loches wäre ja auch, dass ein Kind dass eine Sandburg baut, ja auch keine Grabungsgenehmigung braucht.

Wie seht Ihr das?

Verfasst: 16.10.2008 17:59
von Loenne
Hallo Olli,

schön geschrieben und alles Wichtige berücksichtigt - sehr gut! Problem ist nur, dass Du Dir jetzt quasi selber eine Legitimation ausgestellt hast. Wäre so, als wenn ein Schüler seine Entschuldigungen selber schreibt.

Nehme doch das Schreiben und lasse es Dir vom Denkmalamt absegnen? Entweder direkt in Hannover oder bei der für Dich zuständigen Abteilung (je nach Wohnort). Denke nicht, dass die damit ein Problem haben werden, da Du die Sache sehr professionell angehst.

Gruß
Michael

Verfasst: 16.10.2008 18:11
von 0lli
Hallo Loenne,

das ging ja fix. danke für den Tipp, ich werde mich morgen in hannover erkundigen. gerne schreibe ich was die davon halten.

lg olli