Interpretation des Bremer Denkmalschutzgesetzes

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smilla
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Interpretation des Bremer Denkmalschutzgesetzes

Beitrag von smilla » 20.10.2008 09:49

Hi,

ich habe soeben das Bremer Gesetz gelesen und bin mir nicht sicher ob ich alles richtig verstanden habe:

"§ 16 Ausgrabungen

(1) Wer nach Bodendenkmälern gräbt, bedarf hierfür der Genehmigung des Landesarchäologen. Wer ohne Genehmigung gräbt, hat auf Anforderung des Landesarchäologen unverzüglich den früheren Zustand wiederherzustellen. "

Mich interessieren Münzen aus der Neuzeit, die heute noch im Gebrauch sind. Allerdings lässt sich dadurch nicht vermeiden, dass ich nicht vielleicht eine Münze ausgrabe die etwas älter ist. Dadurch dass ich aktuelle Münzen suche mit denen ich im Laden bezahlen kann, suche ich ja nicht nach Bodendenkmählern.

Meine Fragen:

1. Somit sehe ich keine Probleme wenn ich z.B. am Badessee oder Spielplatz auf die Suche gehe. Ist das so richtig?

2. Nun gibt es in Bremen ja auch Felder. So wie es steht darf ich dann ohne Genehmigung graben, wenn ich nicht nach Bodendenkmäler Suche, was ich nicht vor habe. Das ich vorher eine Erlaubnis vom Bauern brauche ist selbstverständlich. Da auf dem Feld aber teilweise nicht nur neue Münzen sind, weiß ich nicht ob es Probleme geben kann, weil ich ja nach Münzen Suche und ggf. ältere Münzen (die man ja immer mal finden kann) als Bodendenkmal gelten. Darf ich also auf dem Feld mit Erlaubnis vom Bauern immer suchen, wenn ich Funde danach Melde?

Freue mich, wenn mir jemand helfen kann.

Smilla

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Loenne
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Beitrag von Loenne » 20.10.2008 12:11

Hallo Smilla,

erstmal Willkommen bei DIGS.

Das wird jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft, sondern stellt nur meine Meinung zu Deinen Fragen dar!

Auf Spielplätzen und an Badestränden ist die Wahrscheinlichkeit relativ gering auf ein Bodendenkmal zu stoßen. Daher wird die Suche dort im Regelfall problemlos möglich sein. Ich persönlich würde mir dafür einfach eine Art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" vom Denkmalamt ausstellen lassen. Stelle dort Deine Anliegen vor und es wird sicherlich keine Probleme geben.

Die Suche auf den Feldern würde ich anders werten. Dort nach Geld suchen zu wollen, welches sich noch im Umlauf befindet, halte ich schlicht weg für eine (faule) Ausrede. Auf Feldern wird man immer auf Bodendenkmale stoßen (früher oder später und je nach Definition, was denn überhaupt ein Bodendenkmal ist). Weiterhin wirst Du einem Richter im Zweifelsfalle nur sehr schwer vermitteln können, dass Du auf einem Feld nach EURO-Münzen suchst. Ich denke, da werden die Belange des Denkmalschutzes höher bewertet.

Wende dich doch einfach mal mit Deiner Frage an Dein zuständiges Denkmalamt und berichte uns, wie die das sehen.

Viele Erfolg und Gruß
Michael

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